Mit einem vierstündigen Warnstreik haben Donnerstag die Beschäftigten von Unilever Auerbach ein klares Signal für die nächste Tarifverhandlung gesetzt.
„Der Warnstreik ist ein voller Erfolg. Ein Abschluss muss her, das wollen hier alle. Aber wir verkaufen uns nicht unter Wert. Das Unternehmen muss ein anderes Angebot auf den Tisch legen“, erklärt Mario Schädlich, Mitglied der NGG-Tarifkommission und Betriebsratsvorsitzender.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert für ihre Mitglieder eine Erhöhung der Monatslöhne um 500 Euro. Nach dem letzten Angebot des Unternehmens in der Tarifverhandlung am 23. Februar sollen die Löhne dagegen nur um 6,5% steigen. Die Erhöhung solle zudem erst zum 1. November diesen Jahres erfolgen, die Vereinbarung aber 21 Monate bis zum November 2024 laufen. Dazu soll es dreimal eine Inflationsprämie von je 1.000 Euro geben.
Am 9. März findet die nächste Tarifverhandlung statt.
„Das Unternehmen muss den Ernst der Lage erkennen. Es gibt auch die Bereitschaft erneut und länger zu streiken, sollte es seitens der Arbeitgeberseite keine Bewegung geben“, sagt Olaf Klenke, Verhandlungsführer der NGG,
Die Beschäftigten bräuchten angesichts der Inflation ein deutlich höheres Lohnplus. Die Inflationsprämie ist gut, hilft aber nur kurzfristig und läuft wieder aus. Die Preise bleiben hoch, deshalb müssten auch die Löhne dauerhaft stärker steigen. Außerdem will die Gewerkschaft mit ihrer Forderung noch bestehende Lohnunterschiede zu vergleichbaren Betrieben in den westdeutschen Bundesländern abbauen. Die Lohnlücke beläuft sich auf mehrere hundert Euro.
Im Werk in Auerbach stellen rund 190 Beschäftigte Suppen und Soßen her, unter anderem die Marke Knorr.
In anderen Betrieben der sächsischen Ernährungsindustrie Sachsen sind der Lebensmittelgewerkschaft NGG in den vergangenen Wochen zahlreiche Tarifabschlüsse mit deutlichen Lohnsteigerungen gelungen. Im FRoSTA-Tiefkühlwerk steigt zum Beispiel der Lohn einer Facharbeitskraft bis zum Oktober 2024 um insgesamt 587 Euro. Zum 1. Januar erfolgt dann eine endgültige Angleichung auf das Lohniveau des Schwesterwerkes in Rheinland-Pfalz.
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