Integrationsministerin Petra Köpping und Staatssekretär Sebastian Vogel haben sich gemeinsam mit Dirk Neubauer, Landrat des Landkreises Mittelsachsen, heute im Kriebsteiner Ortsteil Kriebethal über die Unterbringung von zwölf minderjährigen Geflüchteten informiert. Die Wohnstätte wird vom DRK betrieben und beherbergt seit Jahresbeginn die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) im Alter von 14 bis 17 Jahren aus Syrien, Afghanistan, Ukraine und Burkina-Faso.
Staatsministerin Köpping erklärt: „Alle Geflüchteten, ob minderjährig oder erwachsen, ob allein oder mit Familie geflohen, ob aus der Ukraine oder aus anderen Krisen- und Kriegsregionen, haben in Deutschland einen Anspruch, menschenwürdig untergebracht zu werden. Es ist gut zu wissen, dass die Jugendlichen bei den DRK-Betreuerinnen und Betreuern in guten Händen sind.
Sie haben schwere Wochen der Flucht hinter sich und nun in Kriebethal eine Aufnahme gefunden. Sie können zur Ruhe kommen, werden fachlich kompetent und auch sehr engagiert versorgt und erhalten Deutschunterricht. Wichtig ist auch, dass gleich erste Anstrengungen unternommen werden, die Jugendlichen zu integrieren. Dafür ist eine intensive Kommunikation zwischen allen Beteiligten nötig.
Mein großes Dankeschön geht daher auch an die Kommunen, die Landkreise sowie das DRK und alle weiteren Organisationen und Initiativen, die hier eine so hervorragende Unterstützungsarbeit leisten. Mein Haus hat dafür viele Integrationsmaßnahmen geschaffen – von der Flüchtlingssozialarbeit bis zu einem eigenen Landessprachkurs.
Vor allem die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten jährlich über 20 Millionen Euro an Zuschüssen für ihre eigene Integrationsarbeit. Allein den Landkreis Mittelsachsen unterstützen wir bei Flüchtlingssozial- und Integrationsarbeit mit rund 1,6 Millionen Euro jährlich.“
Dirk Neubauer, Landrat des Landkreises Mittelsachsen, betont: „Das Engagement des Deutschen Roten Kreuzes hier in Kriebethal ist sehr hoch. Die Unterbringung und Betreuung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge ist für alle Landkreise eine große Aufgabe so auch für den Landkreis Mittelsachsen. Deshalb danken wir den zahlreichen Trägern, die uns bereits seit Jahren unterstützen.
Wichtig ist uns, ein sicheres und gutes Ankommen der Jugendlichen in Deutschland zu gewährleisten. Diese Arbeit zahlt sich aus: Erst vergangene Woche haben wir einen jungen Mann eingebürgert, der vor einigen Jahren als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und nun erfolgreich in Mittelsachsen studiert.“
Die Kriebsteiner Bürgermeisterin Maria Euchler unterstreicht: „Ich danke für das Interesse der Ministerin. Frau Köpping kennt die Punkte, die wir uns wünschen und die sich in Deutschland ändern müssen. Wir sprechen von Fach- und Arbeitskräften, die uns bereichern, schaffen aber nicht die Anreize, um überhaupt arbeiten gehen zu müssen.
Wichtig ist, dass alle Behinderungen beseitigt werden und die zu uns kommenden Menschen viel schneller den Weg in eine reguläre Beschäftigung finden. Wir brauchen auch eine stärkere Kommunikation mit den Menschen vor Ort. Sie dürfen nicht das Gefühl haben, dass manche staatlichen Leistungen wichtiger sind als andere.
Wenn sie den Eindruck haben, dass an Bildung, Ausstattung von Kitas und Schulen, Feuerwehrwesen, Kultur oder beim Thema Straßenbau gespart wird, verlieren sie die Akzeptanz für staatliche Pflichtaufgaben wie die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen. Auch bei uns engagieren sich viele Menschen für die Flüchtlingshilfe. Aber sie kommen langsam ans Ende ihrer Kräfte. Deshalb war mir der Austausch darüber mit der Ministerin heute sehr wichtig.“
Die Unterbringung von jugendlichen Geflüchteten ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Im Freistaat Sachsen liegt diese Aufgabe bei den Jugendämtern. Im Jahr 2022 wurden 1.724 unbegleitete jugendliche Asylbewerber untergebracht. In diesem Jahr sind es bisher 135. Unbegleitet eingereiste minderjährige Ausländer (umA) werden gemäß § 42a Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) vorläufig in Obhut genommen.
Dem folgt eine Erstklärung der persönlichen Umstände. Danach erfolgt eine Verteilung in eine geeignete Unterkunft im Freistaat. Gemeinsam mit dem jungen Menschen wird dann die weitere Perspektive abgeklärt, insbesondere die Art der an die Inobhutnahme anschließenden Maßnahme nach SGB VIII.
In der alltäglichen Betreuung bzw. Begleitung kommen tagesstrukturierende Elemente bzw. Inhalte durch sozialpädagogische Fachkräfte zum Einsatz. Nach Ende der Inobhutnahme wird der Jugendliche in das Regelsystem der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen und bekommt einen entsprechenden Betreuungsplatz.
Keine Kommentare bisher