Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau eines weiteren Abschnittes der Waldheimer Straße in Mittweida erlassen. Damit verfügt der Landkreis Mittelsachsen über Baurecht.
Zum Planfeststellungsbeschluss erklärt die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Regina Kraushaar: „Ich habe mir vor Ort ein Bild über den schlechten Zustand der Straße und zugleich über deren Bedeutung als Verkehrsader und Umleitungsstrecke für die dringende Sanierung der Zschopaubrücke gemacht. Gemeinsam mit den Fachleuten in meinem Haus haben wir festgelegt, dass das Vorhaben mit höchster Priorität behandelt werden muss.
Es war insofern auch sehr erfreulich, dass vorhandene naturschutzrechtliche Probleme mit dem Landkreis Mittelsachsen zügig ausgeräumt werden konnten. Ich freue mich, dass ein solch komplexes Planfeststellungsverfahren wie hier in Mittweida vorliegend, in der vergleichsweise kurzen Zeit von reichlich einem Jahr zum Abschluss gebracht wurde und der Landkreis als Bauherr nun weitere Schritte zum Ausbau der Kreisstraße gehen kann.“
Die Waldheimer Straße ist aufgrund ihrer langen Nutzung vollständig verschlissen. In ihrem schlechten Zustand entspricht Sie weder den heutigen noch den zukünftigen Verkehrsanforderungen. Ziel des Vorhabens ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Verkehrsqualität, insbesondere des Verkehrsflusses. Mit dem Rückgang von Brems-, Anfahr- und Beschleunigungsvorgängen verringern sich zudem die Feinstaub- und Schadstoffbelastungen für die Anlieger.
Geplant ist der grundhafte Ausbau der Mittweidaer Straße zwischen dem Grundstück Waldheimer Straße 46 im Westen und der Auenblickstraße im Osten. Der rund 520 Meter lange Abschnitt schließt an den bereits ausgebauten Abschnitt zwischen der Einmündung Kuxberg und der Waldheimer Straße 46 an.
Die Straße erhält eine 6,00 Meter breite Fahrbahn mit einer Asphaltdeckschicht. Südlich der Fahrbahn – auf der Talseite – wird ein 2,30 Meter breiter Gehweg angelegt. Auf der gegenüberliegenden Seite wird vom Ringethaler Weg bis zur Auenblickstraße ein 1,50 Meter breiter Gehweg geschaffen. In den Kurvenbereichen wird die Fahrbahn aufgeweitet bzw. verbreitert. Die Einmündungen Ringethaler Weg und Auenblickstraße erhalten eine normgerechte Trassierung. Alle Grundstückszufahrten werden an die erneuerte Straße angepasst.
Des Weiteren sollen die südlich und nördlich der Fahrbahn gelegenen maroden Stützmauern sowie die Entwässerungsanlage erneuert werden. Die im Ausbaubereich vorhandenen Bushaltestellen erfahren einen behindertengerechten Ausbau.
Für die mit dem Vorhaben verbundenen unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft sind eine Reihe von Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Unter anderem werden nicht mehr benötigte Flächen sowie ein Klärbecken entsiegelt. Die frei werden Flächen werden mit Bäumen, Sträuchern und Hecken bepflanzt. Des Weiteren ist die Aufforstung eines naturnahen Laubmischwaldes in der Gemarkung Marbach geplant. Die während der Bauphase in Anspruch genommenen Flächen kommen nach Bauabschluss wieder in ihren ursprünglichen Zustand.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Stadt Mittweida öffentlich ausgelegt. Hierzu erfolgt im Vorfeld eine entsprechende Bekanntmachung. Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht.
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