Kathrin Michel, Landesvorsitzende der SPD Sachsen und Detlef Müller, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und Sprecher der Landesgruppe Sachsen begrüßen die vom Bundestag verabschiedete Wahlrechtsreform.

„Mit der Reform lösen wir ein, was wir den Bürgerinnen und Bürgern versprochen haben: Eine numerische Begrenzung und Verkleinerung des Bundestages”, so Michel. „Das Wahlrecht ist in einer Demokratie ein hohes rechtliches und politisches Gut. Die Bürgerinnen und Bürger verlangen daher zu Recht, dass bei der Wahl jede Stimme gleich gewichtet ist und es rechtssicher und fair zu geht. Dies werden wir mit unserer Reform realisieren.“

Die Ausgestaltung des Gesetzes bewertet Michel positiv. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat dazu geführt, dass im Grunde folgende drei Alternativen bestanden: Den Status quo weiter hinzunehmen – was für uns keine Option war – die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren oder die Überhangmandate auszuschließen. Wir haben uns für Letzteres entschieden. Für Sachsen mit seinen großen Flächenwahlkreisen ist das eine gute Nachricht, denn so bleibt die regionale Repräsentanz erhalten.“

Detlef Müller ergänzt: „Mit diesem Gesetz beweisen wir, dass Politik in der Lage ist, auch Reformen zu verabschieden, deren Beschränkungen sie selbst betreffen. Wir setzen damit ein wichtiges Zeichen gegen die um sich greifende Politikverdrossenheit. Diese Wahlrechtsreform stärkt die Legitimität des Parlaments.“

Entsprechend hat Müller wenig Verständnis für die Proteste aus der Union: „Die Vorwürfe der Union sind unredlich. Das neue Wahlrecht ist weder undemokratisch noch verfassungswidrig. Es behandelt erstmals alle Parteien gleich. Zudem hat die CSU über Jahre hinweg selbst jede Wahlrechtsreform blockiert, die ihr keinen ungerechtfertigten Vorteil verschafft.

Selbst Vorschläge ihres eigenen Fraktionsvorsitzenden in der letzten Legislatur wurden blockiert. Die Union hat sich damit selbst aus dem Spiel genommen.“

Hintergrund:

Mit der Wahlrechtsreform wird die Regelgröße des Deutschen Bundestags auf 630 Sitze festgelegt. Der Bundestag besteht in der derzeitigen Legislaturperiode aus 736 Abgeordneten. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt mit 299 erhalten, die Zahl der Listenplätze auf 331 erhöht. Im Gegenzug fallen zukünftig Überhangs- und Ausgleichsmandate weg. Die Grundmandatsklausel wird im Zuge der Reform ebenfalls gestrichen.

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