Das durch das Sächsische Staatsministerium des Innern erarbeitete Strategische Konzept zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung im Freistaat Sachsen – kurz: strategische Waldbrandschutzkonzeption – wurde heute dem Innenausschuss des Sächsischen Landtages zugeleitet. Mit der Vorlage des Konzepts stehen auch die vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellten 30 Mio. € für Investitionen in den Waldbrandschutz in den Jahren 2023 bis 2026 zur Verfügung.
Allein im Brandfall „Gohrischheide“ verbrannten über 950 ha Waldfläche. Dies entspricht einer Fläche von 1.330 Fußballfeldern und stellt den größten Waldbrand im Freistaat Sachsen seit 30 Jahren dar. Der Brandfall „Nationalpark Sächsische Schweiz“ war eine Katastrophenlage, in der der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Hilfsangebote über Einsatzpersonal und Einsatzmittel aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland annehmen musste, um die Flammen zu besiegen.
Maßgebliche Erkenntnisse sind, dass die Betrachtung von Waldbrandgefahrenklassen allein nicht zielführend ist. Vielmehr müssen auch topografische Verhältnisse, klimatische Veränderungen, Brandverhalten in Gebirgslagen und die Wirkweisen der Einsatzmittel der Feuerwehr betrachtet werden.
Der Erzgebirgskreis und der Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge sind neben den nördlichen Landkreisen des Freistaates besonders exponierte Gefahrenbereiche für Wald- und Vegetationsbrände. Der Nationalpark Sächsische Schweiz bedarf einer gesonderten Betrachtung infolge spezieller Gefahrenmomente durch den Tourismus. Dem wurde im Konzept Rechnung getragen.
Dabei kommt mit dem strategischen Waldbrandschutzkonzept ein ganzheitlicher Ansatz durch Vernetzung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen, der Fachausbildung von Einsatzkräften der Feuerwehr, der Stationierung von Einsatzmitteln in Gefahrenbereichen sowie der Vernetzung der Feuerwehr mit Forst, Polizei, Katastrophenschutz und THW zur Anwendung, wie ihn auch die von der Staatsregierung eingesetzte Waldbrandkommission jüngst empfohlen hat.
Durch rechtzeitige Warnung können Menschenleben geschützt werden. Hierzu ist Cell Broadcast ein wichtiger Baustein, wie die Erprobung dieser neuen Technik im Rahmen des Warntages im vergangenen Dezember gezeigt hat. Die Erreichbarkeitsquote mit diesem neuen Warnkanal war mit rund 65 % hoch. Ich freue mich, dass dieser wichtige Baustein im Warnmix nunmehr in den Praxisbetrieb geht.“
Was ist neu?
- Einsatzmittel der Feuerwehren sollen technisch u. fachlich ergänzt werden.
- Einsatzkräfte werden für Boden- und Lufteinsatz geschult.
- Aufbau einer Sondereinheit für den Lufteinsatz.
- Entwicklung einer ganzheitlichen Waldbrandschutzkonzeption.
- Entwicklung einer Alarmordnung für Waldbrände.
- Entwicklung eines Kostenmodells für Waldbrände.
- Feuerwehrtechnische Beamte des Freistaates Sachsen leisten Führungsunterstützung nach Anforderung der Gemeinde- und Kreisverwaltungen.
- Polizeihubschrauber sollen mit spezieller Technik zur Menschenrettung und Brandbekämpfung ausgestattet werden.
Neu sind auch die Überlegungen zur Einführung von 6 Alarmstufen und zur Kostentragung um eine Überforderung der Gemeinden zu vermeiden. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Gemeinden finanziell, wenn durch hohe uneinbringliche Einsatzkosten die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde gefährdet oder eine unbillige Härte gegeben ist. Die genaue Ausgestaltung ist abhängig von der Entscheidung des Gesetzgebers im laufenden Verfahren zur Novellierung des SächsBRKG.
Da die Einsatzmittel zugleich im kommunalen Tagesgeschäft (Entlastung der Gemeinden) und bei zahlreichen Sonderlagen im Freistaat Sachsen ebenfalls verwendet werden können (Massenanfall Verletzter oder Erkrankter, Hochwasser, Gefahrgut etc.), werden Synergieeffekte erzielt. Auch sind die Einsatzmittel zur Bewältigung der Folgen von natur- oder wetterbedingter Großschadensereignisse und Katastrophen bestens geeignet.
Die Kosten für zu beschaffendes technisches Gerät belaufen sich auf rd. 30 Mio. €.
Der Strategischen Walbrandschutzkonzeption folgen wird die Taktische Waldbrandschutzkonzeption, in der spezielle einsatztaktische Parameter der Feuerwehren für die Praxis erfasst, definiert und landesweit zur Umsetzung vorgegeben werden.
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