Sachsen kann bis Ende März 2023 der „Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ beitreten. Nur dann kann der Freistaat die Einmalzahlung auf 5.000 Euro verdoppeln, die für einen kleinen Teil der vom Rentenunrecht Betroffenen vorgesehen ist.
Die Linksfraktion hat das am Mittwoch im Landtag gefordert (Drucksache 7/12168). Außerdem soll die Staatsregierung dafür eintreten, dass der Härtefallfonds zu einem Gerechtigkeitsfonds ausgebaut wird. Die Koalition lehnten beide Forderungen ab. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin Susanne Schaper:
„Wir wollen Rentengerechtigkeit für die vielen Betroffenen mit DDR-Erwerbsbiografien. Es ist bereits unser dritter Antrag zu diesem Thema in der Wahlperiode. Unverständlicherweise hat Ministerpräsident Kretschmer gegenüber den anderen Ost-Bundesländern eine sächsische Beteiligung Sachsen am Härtefallfonds ausgeschlossen, wie wir aus einer Aktuellen Stunde im Thüringer Landtag erfahren mussten.
Nun haben wir es auch schwarz auf weiß im Sächsischen Landtag: CDU, Grüne, SPD wollen nicht einmal die symbolische Einmalzahlung für einen kleinen Teil der Betroffenen aufstocken. Eine echte Gerechtigkeitslösung wollen sie gleich gar nicht forcieren. Damit missachten sie die Lebensleistung hunderttausender Menschen, die um einen Teil ihrer Rentenansprüche gebracht worden sind und gebracht werden.
Wahrscheinlich will die CDU Sachsen einfach nicht zugeben, dass im Einigungsprozess schwerwiegende Fehler gemacht wurden, die dazu führen, dass die Betroffenen sich als Menschen zweiter Klasse fühlen. Seit mehr als dreißig Jahren fordern sie Gerechtigkeit. Es wäre das Mindeste, dass der Freistaat die Einmalzahlung aufstockt. Das reicht aber nicht: Laut dem Runden Tisch Rentengerechtigkeit werden, 490.000 von 500.000 betroffenen Ostrentnern leer‘ ausgehen. Seit 1991 seien an ,gewährten Rentenansprüchen […] 40 Milliarden Euro vorenthalten worden‘.
Der Runde Tisch Rentengerechtigkeit fordert daher eine durchschnittliche Zahlung zwischen 10.000 und 20.000 Euro pro Betroffenen. Die Liste der betroffenen Berufs- und Personengruppen ist lang: Es geht um ehemalige Beschäftigte in wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen, medizinischen und künstlerischen Berufen, bei der Eisenbahn, der Post und in der Braunkohleveredlung.
Besonders oft sind Frauen betroffen, etwa Angestellte im Gesundheitswesen. Pflegende Angehörige, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten, nach dem DDR-Recht Geschiedene sowie Menschen, die aus der DDR geflohen sind, werden durch die Rentenüberleitung benachteiligt.
Wir fordern einen echten Gerechtigkeitsfonds, der unbürokratisch und vor allem schnell wenigstens einen Teil der Ungerechtigkeiten abfedert – und zwar für alle Betroffenen. Sonst drängt sich der Eindruck auf, dass die Verantwortlichen zwar verstehen, dass ein Fehler passiert ist, dessen Korrektur aber ,ausgesessen‘ werden soll – bis niemand mehr da ist, der Ansprüche erheben kann.“
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