Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden in der Stadt Leipzig voraussichtlich bis zu 1.500 Schöffen gebraucht. Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene oder gegen Jugendliche mitwirken. Die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht sind mit Streitfällen des öffentlichen Lebens befasst.
Die Schöffen und Jugendschöffen werden im Herbst dieses Jahres durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht gewählt – aus Vorschlagslisten, die durch den Stadtrat beziehungsweise den Jugendhilfeausschuss aufgestellt wurden. Interessierte Leipzigerinnen und Leipziger, die ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung in die Rechtsprechung einbringen möchten, können sich ab sofort beim Amt für Statistik und Wahlen melden – per Post an Thomasiusstraße 1, 04109 Leipzig sowie telefonisch unter 0341 123-2839 und per E-Mail an statistik-wahlen@leipzig.de.
Die Bewerbungsfrist für Schöffen und Jugendschöffen läuft am 31. März aus, für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht am 22. Mai. Nähere Informationen sowie die Unterlagen für das Bewerbungsverfahren gibt es online unter www.leipzig.de/schoeffenwahl.
In der Regel werden Schöffen jährlich für bis zu zwölf Sitzungstage am Gericht eingesetzt. Sie werden für ihren Verdienstausfall entschädigt, notwenige Auslagen bekommen sie zudem erstattet.
Schöffe kann grundsätzlich jeder deutsche Staatsangehörige werden. Weil die Sitzungsdienste jedoch mitunter lange dauern, sollten sie entsprechend körperlich geeignet sein. Das Gerichtsverfassungsgesetz beziehungsweise die Verwaltungsgerichtsordnung sehen darüber hinaus nur wenige Einschränkungen vor: Für Schöffen und Jugendschöffen gilt ein Mindestalter von 25 und ein Höchstalter von 70 Jahren. Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Neben einem Wohnsitz in Leipzig ist darüber hinaus das Bekenntnis zu den Grundsätzen der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit Voraussetzung für die Berufung.
Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht müssen mindestens 25 Jahre alt sein, es gilt aber kein Höchstalter. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können nicht als ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht berufen werden. Weitere Details zu den Kriterien gibt es ebenfalls online unter www.leipzig.de/schoeffenwahl.
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