Kristian Kirpal, Präsident der IHK zu Leipzig, anlässlich des Besuchs der Bewertungsjury in Leipzig am 07.02.2023: „Die gemeinsame Bewerbung von Leipzig und Plauen knüpft an die Bedeutung beider Städte als Ausgangspunkt der Friedlichen Revolution an. Umbrüche und tiefgreifende Veränderungen in der gesamten Breite der Gesellschaft haben die Zeit nach der Deutschen Wiedervereinigung geprägt, und sie prägen auch das Hier und Jetzt.
Der notwendige Strukturwandel im Zuge der Energiewende, internationale Handelsbeziehungen unter dem Einfluss geopolitischer Verwerfungen, die verstärkte Notwendigkeit zur Gewinnung von Fachkräften im Ausland, die Digitalisierung in den Unternehmen und in den Verwaltungen – dies sind Beispiele für Zukunftsthemen, die konkret die Wirtschaft betreffen.
Ein Zukunftszentrum in Leipzig und Plauen kann aus Sachsen heraus Transformationserfahrungen bündeln und Antworten für Deutschland und Europa liefern. Die Wirtschaft ist bereit, sich in diese Prozesse mit Lösungsvorschlägen aktiv einzubringen. Gemeinsam mit unseren Kollegen der IHK Chemnitz drücken wir deshalb unseren beiden sächsischen Bewerberstädten fest die Daumen für die bevorstehende Standort-Empfehlung.“
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig
Die IHK zu Leipzig vertritt die Gesamtinteressen von über 67.600 kammerzugehörigen Unternehmen im IHK-Bezirk Leipzig (Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig). In allen Unternehmenslagen, von Gründung über Expansion und Krisenbewältigung bis hin zur Nachfolgeregelung, ist die IHK erster Ansprechpartner für Industrie, Bau und Landwirtschaft, Handel, Verkehr und Logistik, Dienstleistungen sowie Gastronomie und Tourismus. Sie setzt sich für einen gesunden und zukunftsfähigen Wirtschaftsraum ein und versteht sich deshalb nicht nur als praxisorientierter Unternehmensdienstleister, sondern auch als kritischer Partner der Politik.
Als öffentlich-rechtliche Körperschaft nimmt die IHK zu Leipzig, neben gewerblicher Interessenvertretung und freiwilligen Serviceaufgaben, öffentliche Pflichtaufgaben wahr. Hierzu zählt unter anderem die Organisation und Überwachung der beruflichen (Aus-)Bildung einschließlich der Prüfungen.
Die Arbeit der IHK wird durch die Vollversammlung, das von den Mitgliedern demokratisch gewählte „Unternehmerparlament“, bestimmt. Sie entscheidet über Fragen, die für die kammerzugehörige gewerbliche Wirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dies erfolgt, um die Gesamtwirtschaft zu fördern und dabei wirtschaftliche Interessen einzelner Gewerbezweige abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.
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