Dem Internet-Auftritt der Verbraucherzentrale Bundesverband war zu entnehmen: „Private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch Kohle oder Holz heizen, sollen rückwirkend zum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 finanziell entlastet werden. Beantragt und abgewickelt werden soll das im jeweiligen Bundesland. […] Bis jetzt (Stand 9. Januar 2023) ist das aber noch nicht in die Tat umgesetzt, Ansprüche können Sie darum noch nicht stellen. Wie die Bundesländer die Hilfen konkret auszahlen, müssen die einzelnen Länder nun klären.“
Linksfraktionschef Rico Gebhardt hat sich zur Februar-Landtagssitzung per Mündlicher Anfrage (Drucksache 7/12280) nach dem Stand der Umsetzung in Sachsen erkundigt. Zur Antwort der Staatsregierung teilt er mit:
„Die Zeichen stehen auf Enttäuschung. Erst wird der Öffentlichkeit ein Härtefallfonds versprochen und dann Monate später eine Arbeitsgruppe gebildet, die mit den Ländern jetzt Lösungen finden soll. Ich nenne das: Planlos durch die Krise! Das kommt bei der Bundesregierung leider häufiger vor, siehe das Gezerre um das Deutschlandticket oder die späten, ungerechten und nicht ausreichenden Gas- und Strompreisbremsen. Wärme muss für alle bezahlbar sein! Deshalb braucht es gerechte Maßnahmen, der weder früheren Vielverbrauch belohnen noch Sparsamkeit bestrafen.
Die Bundesregierung arbeitet mit den Ländern an einer Verwaltungsvereinbarung, wird mitgeteilt. Einen Zeitplan für Antragstellung und Auszahlung gibt noch nicht, obwohl es um das Heizjahr 2022 geht und die Bevorratung für den nächsten Winter näher rückt. Klar ist nur: Es sollen zwischen 100 und 2.000 Euro pro Haushalt fließen, der Bund stellt den Ländern dafür 1,8 Milliarden Euro bereit. Sachsen muss Druck machen, damit die offenen Fragen endlich geklärt werden! Nicht nur in Sachsen wird mit dem Härtefallfonds gebummelt.Das kostet Vertrauen in das Regierungshandeln.“
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