Sächsische Vertreter der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und der sächsischen Kommunen und Landkreise haben sich am 8. Februar 2023 mit der Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping, getroffen, um über die Empfehlungen der Regierungskommission zu einer grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung und deren Auswirkungen auf die mittelfristige Planung der Gesundheitsversorgung im Freistaat zu sprechen.
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eingesetzte Expertenkommission hat eine Beschreibung von Problemen und Herausforderungen im deutschen Krankenhauswesen vorgelegt. Die Einschätzungen deckten sich grundsätzlich auch mit der Situation im Freistaat Sachsen, sodass in einer Strukturreform ein wichtiger Schritt zum Erhalt einer guten medizinischen Versorgung gesehen wird.
Auch die aufgezeigte Zielstellung der Regierungskommission zeigt eine hohe inhaltliche Überschneidung mit den Vorstellungen der sächsischen Akteure im Rahmen des gemeinsamen Zielbildes zur Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung im Freistaat Sachsen. Die Vorschläge der Regierungskommission bedürfen jedoch einer verantwortungsvollen und ausgewogenen Chancen- und Risikobewertung, um zukunftsfähige Versorgungsstrukturen und ein solides Finanzierungssystem zu etablieren.
Darüber waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Runde einig. Auch eine weitere bedarfsnotwendige Konzentration von qualitätsgerechten Leistungen in Krankenhäusern, die dafür die personellen, qualitativen und technischen Voraussetzungen schaffen, wertet die sächsische Runde als richtig und notwendig.
Es gehe auch in Sachsen um eine gezielte qualitäts- und patientenorientierte Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft zur Gewährleistung einer stabilen und flächendeckenden Versorgung, dies vor allem mit Blick auf den sich abzeichnenden teils dramatischen Mangel an Ärzten und Pflegekräften sowie eines spürbaren Bevölkerungsrückgangs, insbesondere in den ländlichen Regionen.
Darüber hinaus wird begrüßt, dass die von der Expertenkommission vorgeschlagene Reform der Vergütung von Krankenhausversorgungsleistungen auch bisherige ökonomische Fehlanreize reduzieren soll.
Unabhängig davon besteht großer Investitionsbedarf in den Kliniken. Hier ist sich auch der Freistaat seinen Verpflichtungen (seit den 90er Jahren bereits ca. 6 Milliarden Euro) bewusst. Genauso müsse aber auch der Bund prüfen, wie er den notwendigen Umbau finanziell unterstützen kann.
Die Akteure der sächsischen Gesundheitsversorgung haben sich bereits in den Jahren 2021/22 in einer Zukunftswerkstatt intensiv mit der künftigen Krankenhausstruktur in Sachsen beschäftigt.
Ein gemeinsam erarbeitetes Zielbild sieht unter anderem vor, die Leistungsangebote der Krankenhäuser stärker aufeinander abzustimmen und arbeitsteilig zu organisieren. Kleinere Kliniken auf dem Land sollen als Gesundheitszentren wichtige Anlaufstellen für die Bevölkerung bleiben.
Die Grundideen dieses Zielbildes wurden in das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Krankenhausgesetz übernommen.
Jetzt gelte es in der aktuellen Krankenhausplanung bundeseinheitliche Vorgaben und Kriterien als auch regionale Besonderheiten und Kompetenzen zu berücksichtigen. Dabei sollen grundsätzlich die bewährten Strukturen in Sachsen erhalten bleiben. Dies müsse sich auch über eventuelle Bundesvorgaben zu neuen Versorgungsstufen abbilden lassen.
Gemeinsam mit dem Sächsischen Sozialministerium verschaffen sich die Akteure derzeit einen Überblick über das Versorgungsgeschehen im Land und suchen für kritische Versorgungssituationen nach patientengerechten Lösungen. Der ganze Planungs- und Umsetzungsprozess soll gemeinsam möglichst transparent gestaltet werden.
Mit diesem gemeinsamen Ziel werden die sächsischen Akteure diesen Prozess tragen.
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