Der Freistaat Sachsen begrüßt, dass die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) im Rahmen einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts neu strukturiert, ausgerichtet und verstetigt wird. Neben einer neuen Rechtsform soll eine höhere finanzielle Förderung mit verpflichtender Beteiligung der Privaten Krankenversicherung sowie konkreten Vorgaben bezüglich Organisation und Angebot der UPD geregelt werden. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren hat der Bundestag Ende Januar auf den Weg gebracht.
„Es besteht jetzt die Möglichkeit, die Patientenberatung als tatsächlich unabhängige Institution dauerhaft zu etablieren und diese Chance muss im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger genutzt werden.“ sagt Gesundheitsministerin Köpping. Und weiter: „Dabei soll auch wieder eine persönliche Anlaufstelle in Sachsen neben digitalen und telefonischen Beratungsmöglichkeiten eingerichtet werden. Dafür setze ich mich ein.“
Seit 2001 gibt es die UPD als Modellvorhaben, seit 2011 als Regelangebot. Bis Ende 2015 war die UPD in Sachsen an die Verbraucherzentrale Sachsen (Standort Leipzig) angegliedert. Seit 2016 wurde sie nach regulärer neuer Ausschreibung an das Unternehmen Sanvartis gegeben.
In einer neuen UPD wird eine sehr wichtige Einrichtung für Verbraucherinnen und Verbraucher gesehen, in der diese ihre gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen beantwortet bekommen. Diese Fragen sind in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Coronakrise etwa in Bezug auf Schutzimpfungen oder Long-Covid-Erkrankungen, stark angestiegen und werden in Zukunft, zum Beispiel im Kontext von etwaigen Medikamentenmangel und einer anstehenden Krankenhausreform, weiter zunehmen.
Besonders wichtig sind vor diesem Hintergrund anbieterunabhängige Beratungen und Informationen. „Nur dadurch wird die Unabhängige Patientenberatung wieder hohe Akzeptanz in der Bevölkerung finden und damit ihren Zweck erfüllen können“, ist sich die Gesundheitsministerin sicher.
Seit dem 30. Dezember 2022 liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands vor und wird derzeit diskutiert Daran beteiligt sich auch das sächsische Sozialministerium aktiv in Form von Votierungsvorschlägen und Stellungnahmen zu den Länderanträgen. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
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