Am 1. März beginnt in Sachsen die „Waldbrandsaison“. Sie läuft von März bis Oktober. Statistisch fallen 91 Prozent der Waldbrände in diese Zeit. Die besonders gefährdeten Waldgebiete in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen und Nordsachsen werden während der Waldbrandsaison mithilfe eines automatischen Waldbrandfrüherkennungssystems durch die unteren Forstbehörden dieser Kreise überwacht.
Je nach Waldbrandgefährdung sind alle Forstbehörden in besonderer Bereitschaft. Sachsenforst und der Deutsche Wetterdienst informieren wieder tagaktuell über die örtliche Waldbrandgefahr in Sachsen. Für 31 sächsische Vorhersageregionen wird die Waldbrandgefahr in fünf Stufen im Internet veröffentlicht.
Forstminister Wolfram Günther: „Gerade im vergangenen Jahr wurde die Gefahr von Waldbränden deutlich. Vor allem die Großbrände in der Gohrischheide und im Nationalpark Sächsische Schweiz haben gezeigt, dass Menschen, Natur und Sachwerte zu schützen sind. Mit der fortschreitenden Klimakrise müssen wir uns auf ein höheres Brandrisiko einstellen.
Dazu gehören eine bessere Prävention und entsprechende Mittel der Waldbrandbekämpfung. Aber auch alle Bürgerinnen und Bürger können zum Waldbrandschutz beitragen. Die allermeisten Waldbrände werden schließlich durch Menschen verursacht. Deshalb werden wir weiter sensibilisieren. Denn durch die Einhaltung einiger einfacher Verhaltensregeln können viele Brände verhindert werden.“
Intensives Waldbrandgeschehen im vergangenen Jahr
2022 wurden in Sachsen 215 Waldbrände gemeldet. Damit liegt der Wert deutlich über dem niederschlagsreicheren Vorjahr (33 Waldbrände), aber auf dem Niveau des Trockenjahres 2018 (200 Waldbrände). 177 Waldbrände fielen 2022 in den Zeitraum Mai bis August. Alle Waldbrände zusammen schädigten insgesamt mehr als 780 Hektar Wald.
Von den Waldbrandschäden sind alle Waldeigentumsarten betroffen: Der Staatswald mit etwa 670 Hektar, der Privatwald mit rund 100 Hektar und der Körperschaftswald mit circa 10 Hektar. Der wirtschaftliche Schaden wird auf etwa drei Millionen Euro geschätzt. Lediglich drei der 215 erfassten Waldbrände wurden durch natürliche Ursachen (Blitze) verursacht. In 122 Fällen ist fahrlässiges Verhalten als Brandursache festgestellt worden, in 32 Fällen war es Vorsatz. In 58 Fällen bleibt die Waldbrandursache unbekannt.
Meteorologische Einschätzung zur aktuellen Situation
Der Winter war in Sachsen wieder deutlich zu mild. Nach unterdurchschnittlichen Niederschlägen im Dezember und auch noch im Januar fiel im Februar etwa ein Drittel mehr als üblich. Dies sorgte in Kombination mit einem vergleichsweise geringen Verdunstungsverlust dafür, dass die Boden- und Streufeuchte in den sächsischen Wäldern zum Start der Veröffentlichung der Waldbrandgefahrenstufen 2023 normal oder sogar etwas zu feucht ist.
Damit sind die meteorologischen Bedingungen zunächst noch unkritisch im Hinblick auf die Waldbrandgefahr. Gleichwohl werden die kommenden Tage bei trockenem Hochdruckwetter mit trockenem Nordostwind und Lufttemperaturwerten am Tag leicht über, nachts leicht unter dem Gefrierpunkt insbesondere die Streuschicht und abgestorbenes Gras rasch abtrocknen lassen. Damit kann davon ausgegangen werden, dass auch schon in den ersten Märztagen die Gefahr örtlich zunimmt.
Jede und jeder kann einen Beitrag leisten
Nur vier Prozent der Waldbrände in Sachsen werden nach der vorliegenden langjährigen Waldbrandstatistik durch natürliche Einwirkungen wie Blitzschlag verursacht, während der Mensch für zwei Drittel der Waldbrände verantwortlich ist. Für die restlichen Brände konnte die Ursache nicht ermittelt werden. Durch das richtige Verhalten kann jede und jeder dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern. Dafür sind einige einfache Regeln zu beachten:
- In Sachsen ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in dessen Nähe (bis in 100 Meter Entfernung) grundsätzlich ganzjährig verboten. Darunter fallen unter anderem das Rauchen und Grillen sowie das Zünden von Lagerfeuern.
- Neben offenem Feuer gehen auch Gefahren von aufgeheizten Katalysatoren der auf trockener Bodenvegetation abgestellten Fahrzeuge aus.
- Die Zufahrtswege zu Waldgebieten müssen für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.
- Wer einen Waldbrand entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich einen Notruf (112) abzusetzen. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr kann eine weitere Ausbreitung von Waldbränden in den meisten Fällen effektiv verhindert werden.
- Besonders bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 ist große Vorsicht bei Waldbesuchen geboten oder gegebenenfalls auf einen Waldbesuch zu verzichten. Die Landkreise und kreisfreien Städte können in diesen Fällen den Zugang zu den Wäldern auch beschränken oder den Wald ganz sperren.
Online und mobil: Weitere Informationen zur Waldbrandgefährdung
Alle Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und dem richtigen Verhalten können in der mobilen App „Waldbrandgefahr Sachsen“ von Sachsenforst schnell, unkompliziert und kostenlos erhalten werden. Über die integrierte Notruf- und Standort-Funktion kann jeder einen aktiven Beitrag zum Waldbrandschutz und zu seiner Sicherheit leisten.
Dank der GPS-gestützten Standortermittlung sind die exakte Position des Brandortes und der nächstgelegene Rettungspunkt im Wald leicht zu ermitteln. Die Waldbrand-App ist in allen gut sortierten App-Stores kostenfrei erhältlich.
Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe und Informationen zu Sachsenforst finden Sie auf www.sachsenforst.de. Den Deutschen Wetterdienst und aktuelle Informationen zu Wetter und Klima finden Sie unter www.dwd.de. Ausführliche Informationen zur Überwachung der Waldbrandgefahr können Sie im Waldportal Sachsen abrufen (www.wald.sachsen.de/waldbrandgefaehrdung-4186.html).
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