Bärlauch darf ohne Genehmigung nur in handstraußgroßen Mengen für den Eigenbedarf gepflückt werden. Darauf weist die Stadt Leipzig aufgrund der bevorstehenden Saison hin. In Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen ist die Entnahme der markant duftenden Pflanze sogar grundsätzlich verboten. Weitere Informationen stehen auf www.leipzig.de/baerlauch.
Wie das Ordnungsamt mitteilt, wird das Einhalten der Regeln durch den Stadtordnungsdienst kontrolliert. Die betreffenden Gebiete werden entsprechend verstärkt bestreift. Vermeintlich illegale Sammelaktionen können der Einsatzstelle unter Tel. (0341) 123-8888 gemeldet werden.
Grundsätzlich gilt: Wer größere Mengen (Einkaufsbeutel, Säcke) Bärlauch ernten möchte, muss das Einverständnis des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde einholen. Für die gewerbliche Nutzung ist in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich. So regelt es die sogenannte Handstraußregelung im Naturschutzgesetz.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können nach Paragraf 52 Sächsisches Waldgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro und in besonders schweren Fällen mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
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