Angesichts des Frauenmangels im Sächsischen Landtag erneuert die Linksfraktion ihre Forderung, das Wahlrecht rechtzeitig zu ändern. Der Gesetzentwurf (Drucksache 7/11485) liegt seit Dezember 2022 vor und wird nun in den Ausschüssen beraten. Er sieht vor, anstelle der 60 Ein-Personen-Wahlkreise 15 Mehrpersonenwahlkreise zu bilden, in denen jeweils zwischen vier und sieben Personen ein Direktmandat erringen können.
Die Zahl der Direktmandate wüchse dann von 60 auf 80. Jede Partei und jede Wählervereinigung soll pro Wahlkreis bis zu sechs Personen aufstellen, die sich um ein Direktmandat bewerben. Dann könnte die Bevölkerung nicht nur unter Parteien, sondern wie bei der Kommunalwahl auch zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern der jeweiligen Partei auswählen.
Der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt, erklärt: „Der Frauenanteil im Landtag ist viel zu niedrig, was vor allem an der Männerdominanz in der Rechtsaußen- sowie in der CDU-Fraktion liegt. Wer das Problem lösen will, darf nicht nur über die Landeslisten der Parteien sprechen, bei denen Frauen und Männer am besten abwechselnd platziert werden sollten. Die Direktmandate gehören ebenfalls in den Blick.
Mit unserem Vorschlag zu Mehrpersonenwahlkreisen kommen wir der Lösung einen großen Schritt näher. Wenn bis zu sechs Personen nominiert werden können und eine entsprechende Quote gilt, werden Frauen bei den Direktmandaten stärker berücksichtigt. Sogar die CDU hat sich inzwischen dazu durchgerungen, eine Frauenquote einzuführen. Dann liegt es nur noch an den Wählerinnen und Wählern, Frauen auch zu wählen.“
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