Responsive Design, hoher Grad an Barrierefreiheit und Plausibilitätsprüfung bei Eingabe – die „Onlinewache“ der sächsischen Polizei erstrahlt ab sofort in neuem Licht, wird nutzerfreundlicher und moderner. Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Hass und Hetze im Netz aber auch andere Straftaten können dort online angezeigt werden.

„In Sachsen wurde 2009 die erste Onlinewache in Betrieb genommen. Seither hat sich das Aufkommen an Online-Anzeigen auf über 55.000 pro Jahr verzehnfacht“, erklärt Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa und ergänzt: „Das alte System war nicht mehr zeitgemäß und wurde nun im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes Anfang dieses Jahres durch eine neue Plattform ersetzt.“

Das neue, responsive Design bietet mehr Nutzerfreundlichkeit. Verbesserungen in der Darstellung, beim Kontrastverhältnis sowie Hinweistexte und Vorlesefunktion machen das Portal zu einem hohen Grad barrierefrei. Durch vorgegebene Kataloge – etwa zu Straßennamen – können Fehleingaben größtenteils vermieden werden.

Wie funktioniert die „Onlinewache“?

Wer bei der Polizei online eine Anzeige erstatten will, ruft zunächst www.polizei.sachsen.de auf und klickt dort auf „Onlinewache: Anzeige erstatten!“. Anschließend wird ausgewählt, wo das zu beanzeigende Ereignis stattfand. Danach muss ausgewählt werden, ob es sich um einen Diebstahl, Betrugsdelikte, Sachbeschädigung, Hass und Hetze im Netz oder um eine andere Strafanzeige handelt.

Im Anschluss öffnet sich ein persönliches Formular, in dem alle relevanten Angaben gemacht werden können. Nach dem Absenden der Anzeige wird eine automatisierte Bestätigung verschickt. Hinweis: Nach dem Klick auf „Onlinewache: Anzeige erstatten!“ besteht jederzeit die Möglichkeit, Hinweise und FAQs zur neuen Online-Anzeigenerstattung zu lesen.

Hintergrund: Seit Jahresbeginn können elf Bundesländer die bisher in Kooperation betriebene Onlinewache aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz als optimierte bundesweite Lösung nutzen. Dem Freistaat Sachsen – verantwortlich für das Themenfeld „Recht und Ordnung“ im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes – oblag die Umsetzung des Projekts. Nach Analyse aller verfügbaren Systeme unter der Federführung der sächsischen Polizei wurde entschieden, das sehr erfolgreiche System der beiden Länder Saarland und Rheinland-Pfalz zu nutzen, statt aufwändig etwas Neues zu entwickeln.

Weitere Informationen zum bundesweiten Projekt sind in der verlinkten Medieninformation der Staatskanzlei abrufbar.

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