Fördermittelanträge bis 150.000 Euro sollten künftig nach sechs Wochen als bewilligt gelten, wenn bis dahin kein Bescheid vorliegt. So sieht es das „Zuwendungsbeschleunigungsgesetz“ (Drucksache 7/10914) der Linksfraktion vor, mit dem Fördermittel schneller bewilligt und Förderverfahren beschleunigt werden sollen. In begründeten Fällen kann die Frist einmalig um vier Wochen verlängert werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hörte dazu gestern Sachverständige. Nico Brünler, Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik, erklärt:
„Insbesondere gemeinnützige Vereine, Verbände und freie Träger haben ein Problem mit bürokratischen und komplexen Antragsverfahren. Es vergeht oft zu viel Zeit, bis Fördermittelanträge beschieden sind – das kann die Arbeitsfähigkeit und sogar die Existenz zivilgesellschaftlicher Organisationen bedrohen. Wir wollen Bürokratie abbauen und die Verfahren vereinfachen. Dem dient eine Bewilligungsfiktion: Zuwendungen bis 150.000 Euro gelten grundsätzlich automatisch als bewilligt, wenn nicht binnen sechs Wochen ab Antragsstellung darüber entschieden worden ist.
Damit beträte Sachsen Neuland bei der Förderpolitik, denn eine vergleichbare Regelung existiert so noch nicht. Immer wieder reagiert die schwerfällige Förderbürokratie nicht schnell genug. Das Risiko, ob eigentlich vom Parlament vorgesehene Fördergelder auch schnell genug bewilligt werden, trägt allein der Antragsteller. Die Verwaltung kann sich oftmals beliebig Zeit lassen.
In unserer Sachverständigenanhörung wurde bestätigt, dass an vielen Schrauben gedreht werden muss. Bewilligungen können auch dann schnell bewerkstelligt werden, wenn konsequent unnötige Verfahrensschritte gestrichen werden. Die Mahnung war deutlich: Die beste Förderung nützt nichts, wenn die Bewilligung so lange dauert, dass sich der Fördergrund zwischenzeitlich selbst erledigt – etwa weil die Antragsstellenden wegen Geldmangels aufgeben mussten.
Eine Bewilligungsfiktion ist eine sehr gute Möglichkeit, Verwaltung zu sanktionieren, wenn sie nicht tätig wird. Die Lasten von verschleppten Bewilligungsverfahren werden dann nicht mehr ausschließlich den meist gemeinnützigen Antragstellenden aufgebürdet.
Durch die angestrebten Gesetzesänderungen ist zu erwarten, dass die Bewilligungsbehörden und die Sächsische Aufbaubank ihre Bewilligungspraxis und die Staatsregierung ihre Verwaltungsvorschriften und die Förderrichtlinien anpassen. Durch die Beschränkung der Vorschrift auf eine Antragssumme von bis zu 150.000 Euro sind größere Fördermaßnahmen wie Bauvorhaben oder Beschaffungen ausgenommen. So bleibt den Bewilligungsbehörden Zeit, um ordnungsgemäß zu prüfen.“
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