Das Kultusministerium unterstützt die Neugründung von Schülerzeitungen mit einem finanziellen Zuschuss. Wer in diesem Schuljahr eine erste Ausgabe veröffentlicht hat oder sich mit dem Gedanken trägt, bis zum Sommer noch eine Zeitung zu gründen, kann dafür Startgeld beantragen. Das Kultusministerium erstattet Ausgaben für notwendige Sachkosten pro Schule bis zu 300 Euro.
Das Geld kann ausgegeben werden beispielsweise für Papier, Druck, redaktionelle oder technische Ausrüstung. Die Schülerzeitungen müssen nicht in Papierform, sondern können auch digital herausgegeben werden. Aufgrund gestiegener Kosten auch für die Herstellung von Schülerzeitungen wurde die Starthilfe in diesem Jahr pro Zeitung um 50 Euro erhöht.
„Schülerzeitungen bereichern das Schulleben und vermitteln den Jungredakteuren demokratische Grundsätze. Schülerinnen und Schüler, die eine eigene Zeitung herausgeben, lernen zum einen das journalistische Handwerk, zum anderen müssen sie sich sachlich mit verschiedenen Themen auseinandersetzen“, so Kultusminister Christian Piwarz, der die Schülerinnen und Schüler ermutigt, journalistisch tätig zu werden.
Anträge für die Starthilfe können bis zum 2. Mai 2023 beim Kultusministerium gestellt werden. Die Starthilfe kann gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Zeitung muss von Schülerinnen und Schülern verantwortet werden (Ausnahme: Grund- und Förderschulen);
- es muss die erste Ausgabe bzw. eine inhaltliche Planung der ersten Ausgabe vorgelegt werden;
- es muss eine finanzielle Planung (erwartete Einnahmen und Ausgaben) der ersten Ausgabe vorgelegt werden; es muss erkenntlich sein, dass die Schülerzeitung auch ohne die einmalige Starthilfe existieren kann,
- die erste Ausgabe der Schülerzeitung darf nicht vor Schuljahresbeginn 2022/2023 erschienen sein.
Die Unterlagen sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten „Antrag auf Starthilfe“ einzureichen. Vertreter des Kultusministeriums und der „Jugendpresse Sachsen e.V.“ entscheiden über die Vergabe der Zuschüsse. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Starthilfe besteht nicht. Der Antrag auf Starthilfe ist zu finden unter: www.bildung.sachsen.de/Starthilfe. Postanschrift für den Antrag: Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 46, Postfach 100910, 01079 Dresden.
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