Zum Jahresbeginn ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft getreten. Bisher erhalten in Deutschland rund 600.000 Haushalte Wohngeld. 1,4 Millionen Haushalte haben durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld.
Ende November 2022 gab es in Leipzig 6.050 Haushalte, die Wohngeld bezogen haben. Im laufenden Jahr 2023 werden voraussichtlich rund 21.000 Haushalte wohngeldberechtigt sein.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem geringen Einkommen, insbesondere Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Es soll ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen.
Mit der Wohngeldreform können im Jahr 2023 Haushalte Wohngeld erhalten, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben.
Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kann jeder im Internet unverbindlich prüfen, ob ein Wohngeldanspruch bestehen kann. Ein Link zum Wohngeldrechner ist auf der Internetseite der Stadt Leipzig www.leipzig.de/wohngeld veröffentlicht.
Wo kann in Leipzig Wohngeld beantragt werden?
Leipziger Bürgerinnen und Bürger beantragen Wohngeld beim Sozialamt, Abteilung Wohngeld, Prager Straße 21, 04103 Leipzig.
Der Wohngeldantrag kann online gestellt werden. Den Link zum Online-Wohngeldantrag, Anträge und weitere Informationen findet man unter www.leipzig.de/wohngeld.
Wieviel Geld bekommt ein Wohngeldhaushalt?
Der Wohngeldbetrag wird sich im Jahr 2023 mehr als verdoppeln. Er steigt von durchschnittlich 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf 370 Euro pro Monat.
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.
Die genaue Wohngeldhöhe wird für Leipzigerinnen und Leipziger im Sozialamt der Stadt Leipzig geprüft und festgelegt.
Wie werden Wohngeldhaushalte bei den steigenden Heizkosten entlastet?
Eine dauerhafte Heizkostenkomponente soll die steigenden Energiekosten abfedern, eine Klimakomponente soll erstmals Investitionskosten, etwa für energetische Gebäudesanierung, dämpfen.
Die Höhe der neuen Heizkostenkomponente richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Sie wird bei der Wohngeldberechnung zugeschlagen. Bei der regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes wird die Höhe der Komponente erstmalig am 1. Januar 2024 überprüft.
Was passiert mit Wohngeldhaushalten, welche bereits Wohngeld beziehen?
Wohngeldbewilligungen, welche über den Jahreswechsel 2022/2023 bestehen, werden automatisiert neuberechnet. In diesen Fällen erhalten alle wohngeldberechtigten Haushalte automatisch innerhalb des I. Quartals 2023 einen geänderten Bescheid und die entsprechende Nachzahlung. Eine gesonderte Antragstellung ist somit nicht erforderlich.
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