Seit 2021 fördert der Freistaat gezielt den Erwerb von Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) durch Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Kommunen und Zweckverbände. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 326 Förderanträge für 402 Lastenfahrräder (davon 377 Lastenpedelecs und 25 Lastenfahrräder) gestellt.

Die meisten Anträge kamen aus den Kreisfreien Städten. Mit immerhin 101 geförderten Fahrzeugen ist aber auch der ländliche Raum gut vertreten. Insgesamt 305 Anträge wurden durch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gestellt. Das gesamte Antragsvolumen belief sich auf 577.509 Euro.

Im ersten Förderjahr 2021 waren insgesamt 300 Förderanträge für 386 Lastenräder gestellt worden – davon 355 für Lastenpedelecs und für 31 Lastenfahrräder. Das Gesamtantragsvolumen belief sich auf 546.500 Euro.

Auch in diesem und im kommenden Jahr stehen Fördermittel in Höhe von 700.000 Euro jährlich zur Verfügung.

Verkehrsminister Martin Dulig: „Die große Resonanz hat uns positiv überrascht und es freut mich sehr, dass unser Förderprogramm so gut angenommen wird. Die noch einmal gestiegene Zahl der Fördermittelanträge zeigt den hohen Bedarf an diesen umweltfreundlichen Verkehrsmitteln. Insbesondere in unseren verdichteten Stadträumen können die wendigen und flexiblen Lastenfahrräder auf der „letzten Meile“ eine ebenso wirtschaftliche wie stadtverträgliche Alternative zu LKW und Transporter darstellen. Zudem tragen sie aktiv zum Klima- und Lärmschutz mit bei.“

Im Sinne einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung sind vor allem die Kommunen gefragt, wenn es um die Entwicklung, Vorbereitung und Umsetzung umweltfreundlicher City-Logistik-Konzepte geht. „Intelligente, auf die jeweilige Örtlichkeit zugeschnittene Logistikkonzepte können einen wichtigen Beitrag leisten, um Emissionen zu verringern und Innenstädte vom Lieferverkehr zu entlasten. Mensch und Umwelt würden davon profitieren,“ so Minister Dulig.

Hintergrund

Um den Einsatz von Lastenrädern weiter voranzubringen, fördert der Freistaat Sachsen seit 2021 Lastenfahrräder als modernes Verkehrsmittel für den städtischen Raum. Antragsberechtigt sind Vereine, kleinere und mittlere Unternehmen, Kommunen und Zweckverbände.

Gefördert wird die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Pedelecs) bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro. Der Zuschuss je Lastenpedelec beläuft sich auf bis zu 1.500 Euro. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Förderrichtlinie, Antrag und weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.lasuv.sachsen.de/foerderung-lastenfahrraeder-pedelecs-4581.html

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