Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther hat am Donnerstag (12.1.) in Laußig einen Förderbescheid für landwirtschaftliche Existenzgründungen und Hofnachfolgen in Sachsen übergeben. Mit der Förderrichtlinie (EHP/2021), die das sächsische Kabinett im September 2021 verabschiedet hatte, werden sächsische Landwirtinnen und Landwirte bei der Neugründung und der Übernahme bestehender landwirtschaftlicher Unternehmen unterstützt.

Landwirtschaftsminister Günther: „Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen haben das Thema Betriebsnachfolge auf dem Tisch. Zugleich wollen junge, engagierte und bestens ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte gerne gründen. Hier setzt unser Förderprogramm an. Wir unterstützen den landwirtschaftlichen Nachwuchs beim Start ins eigene Unternehmen, erleichtern Übernahmen und fördern die Modernisierung von Höfen sowie kluge Ideen für den ländlichen Raum.

Die Förderung von Existenzgründungen und Hofnachfolgen ist ein wichtiger Punkt in einem Paket, das aber viel größer ist. Unser Ziel lautet, die vielgestaltigen Agrarstrukturen in Sachsen zu erhalten, Junglandwirtinnen wie bestehenden Betrieben den Zugang zu Flächen zu sichern und die Branche insgesamt für die Zukunft zu stärken. Mit dem Förderprogramm setzen wir ein wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag um.

Wir stärken die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung in Sachsen. Stellvertretend für alle erfolgreichen Förderungen geht mein Glückwunsch an Dr. Mathias Kröber und seinen Betrieb. Sein Betriebskonzept, das wir jetzt unterstützen konnten, hat zum Ziel, einen nachhaltigen Futterbaubetrieb mit dem Schwerpunkt Mutterkuhhaltung in Gruna, in der Muldenaue aufzubauen. Ich wünsche dem Betrieb viel Erfolg bei der Umsetzung.“

Der aktuelle Förderaufruf für das Programm erfolgte im Januar 2022. Bis zum 20. Juli 2022 konnten die Anträge beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) gestellt werden. Ein Gutachterausschuss, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Berufsstands zusammensetzt, und das LfULG bewerten die eingegangenen Anträge. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 17 Förderanträge gestellt, bewilligt wurden neun Förderungen über jeweils 70.000 Euro.

Informationen zum Förderprogramm:

Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Sachsen (Einzelunternehmen oder Personengesellschaften), die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind, über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhabende niederlassen. Gefördert wird die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes anhand eines fünfjährigen Geschäftsplans.

Die Förderung beträgt 70.000 Euro als Einkommensunterstützung und wird in drei Raten über fünf Jahre ausgezahlt. Der Antrag auf Existenzgründungsbeihilfe kann innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Niederlassung gestellt werden. Der nächste Förderaufruf soll im zweiten Halbjahr 2023 starten.

Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-zur-unterstuetzung-von-existenzgruendungen-und-hofnachfolgen-in-der-landwirtschaft-ehp-2021-11210.html

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