Kultusminister Christian Piwarz und Justizministerin Katja Meier haben heute (30. Januar) in Leipzig eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung zur Demokratiebildung an Schulen unterzeichnet. Ziel ist es, die bereits verankerte Demokratiebildung an den Schulen weiter zu unterstützen und praxisnaher zu gestalten.
„Schule darf kein geschlossener Lernkosmos sein. Für lebensnahes Lernen brauchen wir die Zusammenarbeit mit externen Partnern“, betonte Kultusminister Christian Piwarz. So sollen zum Beispiel Schulbesuche bei Gericht oder der Besuch von Justizbediensteten im Unterricht den Aufbau und die Funktionsweise des Rechtsstaates einprägsamer vermitteln.
„Wir müssen uns jeden Tag aufs Neue für Freiheit, Toleranz, Frieden und Demokratie stark machen. Schule nimmt hier eine wichtige Rolle ein. Sie muss die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung vermitteln. Dazu gehört das Kennenlernen des Rechtsstaates genauso wie einer streitbaren Diskussionskultur“, betonte Kultusminister Christian Piwarz.
Der Minister machte deutlich: „Mir ist es wichtig, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler faktenbasiert ihre eigene Meinung bilden und diese frei vertreten können. Wir brauchen den offenen Diskurs ohne sofortige Kategorisierungen in Gut und Böse. Freiheit darf nicht zur Freiheit der Gleichdenkenden werden“. Dabei sei es wichtig, dass Schule Normen und Werte nicht nur vermittelt, sondern diese auch lebt. Schulen allein können aber nicht alle Fehlentwicklungen der Gesellschaft heilen.
Justizministerin Katja Meier: „Wenn Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsstoff erleben und erfahren können, lernen sie am eindrücklichsten und nachhaltigsten. Wir wollen, dass junge Menschen den Rechtsstaat nicht nur theoretisch kennenlernen, sondern dass er durch besondere Lernangebote der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung oder im persönlichen Austausch mit Richterinnen und Richtern oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erklärt und gezeigt wird: Wie unser Rechtssystem funktioniert, welche Mechanismen der Justiz ineinandergreifen und an welcher Stelle der Gesetzgeber Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Rechtsstaat und Demokratie getroffen hat.
Wie wichtig diese Sicherheitsvorkehrungen sind, zeigt uns auch der heutige Gedenktag. Heute jährt sich zum 90. Mal die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler und damit ein wesentlicher Schritt der Umwandlung der deutschen parlamentarischen Demokratie in der Weimarer Republik hin zu einer brutalen nationalsozialistischen Diktatur. Ein wehrhafter Rechtsstaat ist ein Schlüssel dafür, sich solchen Bestrebungen zu widersetzen. Und das Wissen um seine Funktion und Möglichkeiten sichert am Ende auch unsere freiheitlich demokratische Grundordnung.“
Die Kooperationsvereinbarung regelt unter anderem die Zusammenarbeit mit der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung oder mit Staatsanwälten und Richtern bei der Umsetzung der Demokratiemodule an Oberschulen und mit Gerichten bei Lernortfahrten bzw. dem Rechtskundeunterricht in sächsischen Schulen.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen Kultusministerium und dem Justizministerium entwickelt zudem Unterrichtsmaterialien, die die Lehrkräfte bei der Planung, Durchführung und Reflexion ihres Unterrichts unterstützen. Dabei verstehen sich die Unterrichtsmodule als Angebot für die Lehrkräfte. Weitere Punkte der Vereinbarung sind:
Fortbildungen
Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie für juristische Ansprechpersonen sollen die Bediensteten für den jeweils anderen Geschäftsbereich, dessen Wirkweisen, Herausforderungen und Potentiale sensibilisieren.
Rechtskundeunterricht
Im allgemeinen Rechtskundeunterricht werden den Schülerinnen und Schülern unterrichtsergänzend durch Richterinnen und Richter sowie durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte die Grundlagen der Rechtsordnung und die Arbeitsweise der Justiz praxisbezogen vermittelt – z. B in den Themenbereichen „Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit aus Sicht der Praxis“ oder „Ablauf eines Gerichtsverfahrens/eines Ermittlungsverfahrens“.
Informationen über Berufe im Bereich der Justiz
Die Kooperationspartner wirken gemeinsam darauf hin und unterstützen sich gegenseitig dabei, die Schülerinnen und Schüler über die vielfältigen Berufsbilder und Ausbildungsmöglichkeiten in der sächsischen Justiz zu informieren.
Hintergrund:
Vor dem Hintergrund der Befunde des ersten Sachsen-Monitors, die im November 2016 publiziert worden, setzte das Sächsische Staatsministerium für Kultus einen Umsteuerungsprozess auf und dafür eine Expertenkommission ein. Das daraufhin im Juli 2017 erschienene Papier „W wie Werte. Handlungskonzept zur Stärkung der politischen Bildung und demokratischen Schulkultur an sächsischen Schulen“ wurde im Februar 2018 per Kabinettsbeschluss zur Umsetzung beauftragt.
Das Landesamt für Schule und Bildung veröffentlichte dazu im Dezember 2018 die „Eckwerte zur politischen Bildung“, die neben denen der Medienbildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung die Grundlage darstellten für die Überarbeitung der Lehrpläne aller Fächer und Schularten. Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 traten diese für die allgemeinbildenden, mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 die der berufsbildenden Schulen in Kraft. Seitdem ist die politische Bildung obligatorischer Bestandteil jeglichen Unterrichts an sächsischen Schulen.
Weiterführende Informationen zur Demokratiebildung in der Schule sind abrufbar unter: https://www.politische.bildung.sachsen.de/index.html
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