Auch in schwierigen Zeiten zeigt sich der Freistaat Sachsen als verlässlicher Partner der Bauwirtschaft. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen konnten bereits ab sofort und für den kommenden Doppelhaushalt insgesamt 60 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für den Erhalt der Staatsstraßen gesichert werden. Mit diesen Geldern sollen rund 50 zusätzliche Erhaltungsmaßnahmen im Staatsstraßenbau realisiert werden.
„In den Kammergesprächen haben vor allem die Handwerkskammern immer wieder gesagt, dass wir die Bauwirtschaft als Freistaat stärker unterstützen müssen und in der derzeitig angespannten wirtschaftlichen Lage als Staat mehr investieren müssen. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen konnten wir insgesamt 60 Millionen Euro zusätzlich für die Erhaltung der Staatsstraßen bekommen. Diese Mittel stehen uns für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung.
Als öffentlicher Auftraggeber liegt es auch in unserer Verantwortung, die Wirtschaft mit Aufträgen am Laufen zu halten. Wir sorgen dafür, dass die Auftragslage stabil bzw. erhalten bleibt und wir helfen mit, dass Arbeitsplätze gesichert sind. Denn leider konnte trotz Ausbau- und Erhaltungsstrategie der Erhaltungsrückstau im Staatsstraßennetz in den vergangenen Jahren nicht aufgelöst werden. Dies können wir nun endlich ändern und können nun mit einem Sonderprogramm den Nachholbedarf deutlich reduzieren,“ so Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig.
„Die Kolleginnen und Kollegen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr sind bereits mit voller Kraft dabei, diese zusätzlichen Mittel nun auch auf die Straße zu bringen. Für erste bereits baureif geplante Maßnahmen konnten die Ausschreibungen begonnen werden. Davon profitieren alle: Die Verkehrsteilnehmer durch sichere und leistungsfähige Verkehrsanlagen, die Baubetriebe durch eine kontinuierliche Auftragslage und der Freistaat Sachsen als Eigentümer dieser Anlagen“, so Dulig weiter.
Neben diesen zusätzlichen Maßnahmen wird im Jahr 2023 und 2024 auch das reguläre Staatsstraßenbauprogramm fortgesetzt. Dafür stehen im kommenden Doppelhaushalt – vorbehaltlich des Beschlusses des Sächsischen Landtages – jährlich weitere rund 60 Millionen Euro zur Verfügung. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen, die die öffentlichen Haushalte seit 2020 stark belasten, ein gutes Zeichen für den langfristigen Erhalt des Staatsstraßennetzes. In den kommenden zwei Jahren ist damit eine nahezu bedarfsgerechte Finanzierung der Erhaltungs- und Ausbauvorhaben an den sächsischen Staatsstraßen gegeben.
Kommunaler Straßenbau
Die Förderung des kommunalen Straßenbaus wird ab dem kommenden Jahr grundlegend neu ausgestaltet, um den zuständigen kommunalen Partnern mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten aber auch mehr Eigenverantwortung über die Mittelverwendung und -verteilung zu überlassen. Dafür steht ein Kommunalbudget in Höhe von jährlich 115 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kommunen erhalten diese Mittel über den Finanzausgleich als direkte Zuweisungen für den Umbau, Ausbau, Neubau und die Instandsetzung und Erneuerung der Straßeninfrastruktur in kommunaler Baulast.
Maßnahmen in besonderem Landesinteresse, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen und Radverkehrsmaßnahmen sollen jedoch weiter über den Landesanteil der Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau (KStB) umgesetzt werden. Dafür stehen für 2023 45 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung (vorbehaltlich Beschluss des Doppelhaushaltes).
Hinweis zur Maßnahmenliste Staatsstraßenbau 2023
Die aktuelle Maßnahmenliste übersteuert die verfügbaren zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 60 Millionen Euro bewusst, so dass bei Zeitverzögerungen einzelner Projekte flexibel reagiert werden kann. Gerade bei Straßenbauvorhaben kann es immer wieder kleinere Änderungen in Abhängigkeit von Randbedingungen, wie z.B. Ausschreibungen oder auch der Möglichkeit von Umleitungsführungen geben. Weiterhin ist die Baupreisentwicklung derzeit von einer sehr hohen Dynamik geprägt.
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