Vom 17. bis zum 26. Dezember 2022 wird das Ordnungsamt keine schriftlichen Verwarnungen, Anhörungen sowie Bußgeld- und Kostenbescheide versenden. Damit die Freude und Besinnlichkeit in der Weihnachtszeit nicht von einem Brief aus der Bußgeldbehörde getrübt wird, beteiligt sich das Ordnungsamt auch in diesem Jahr wieder am traditionellen Weihnachtsfrieden.
Unabhängig davon werden auch in der Weihnachtszeit Kontrollen durchgeführt und begangene Rechtsverstöße geahndet. Das gilt auch für die Abendzeiten und an den Wochenenden. Ausnahmen vom Weihnachtsfrieden sind Entscheidungen zu Vorgängen, die andernfalls verjähren würden oder Bescheide, die aus Gründen der Gefahrenabwehr unumgänglich sind.
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