Die Landesdirektion Sachsen hat den Plan für den Ausbau der Solarstraße am nördlichen Stadtrand von Torgau genehmigt. Damit verfügt die Große Kreisstadt Torgau als Vorhabenträgerin über Baurecht.
„Der Ausbau der Solarstraße kommt und mit dem Ausbau einige wesentliche Verbesserungen« erklärt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, und ergänzt: »Mit der Straßenverlagerung wird die Übersicht über den Verkehr endlich besser. Mit dem Neubau der Fußwege wird die Sicherheit der Fußgänger deutlich erhöht. Und mit der Einrichtung einer barrierefreien Bushaltestelle wird der ÖPNV endlich auch für Nutzerinnen und Nutzer attraktiv, die in der Mobilität eingeschränkt sind.“
Das Projekt sieht vor, die Solarstraße auf einer Länge von circa 254 Metern zwischen der Döbernschen Straße (Kreisstraße 8987) und dem Betriebsgelände des Flachglaswerks grundhaft auszubauen. Dabei soll die Straße seitlich in südliche Richtung verlagert werden. Sie rückt somit vom Betriebsgelände des Flachglaswerks ab. Dieses wird mit einer neuen Zufahrt an die Straße angeschlossen.
Damit verbessern sich die Sicht- und räumlichen Verhältnisse erheblich; das Ein- und Abbiegen wird wesentlich erleichtert und der innerbetriebliche Verkehr wird vom Durchgangsverkehr auf der Solarstraße getrennt. Geplant ist, die Fahrbahn nach den heutigen Anforderungen auf 6,5 Meter zu verbreitern, um sicheren Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Zudem wird die Fahrbahn so weit angehoben, dass eine hochwasserbedingte Sperrung der Solarstraße künftig nicht mehr erforderlich sein wird.
Darüber hinaus wird ein durchgängiger Gehweg nördlich der Solarstraße gebaut, der die außerhalb des Betriebsgeländes liegenden PKW-Parkplätze mit dem Flachglaswerk verbindet. Entlang der südlichen Straßenseite wird ebenfalls ein Fußweg errichtet. Hier ist zudem eine für mobilitätseingeschränkte Personen geeignete Bushaltestelle des Öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen.
Im Bestand weist die Solarstraße im Vorhabenabschnitt eine ungenügende Fahrbahnbreite auf. Die Sichtverhältnisse für Abbieger sind dadurch stark eingeschränkt. Abbiegende Fahrzeuge sind gezwungen, den Gegenfahrstreifen zu überfahren. Begegnungsverkehr mit größeren Fahrzeugen (LKW, Lastzug) ist auf der Solarstraße kaum möglich. Dies beeinträchtigt die Verkehrssicherheit in hohem Maße.
Für die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich. So wird der alte Streckenverlauf der Solarstraße soweit möglich zurückgebaut, die Brücke, die bis 2030 erneuert werden müsste, ebenso. Darüber hinaus sind Aufforstungsmaßnahmen auf stadteigenen, wenig ertragreichen Ackerflächen in der Gemarkung Staupitz vorgesehen.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie zugehörige Pläne werden in der Großen Kreisstadt Torgau im Zeitraum vom 9. bis 23. Januar 2023 öffentlich ausgelegt. Einzelheiten hinsichtlich Auslegungsort und –zeit werden vorab öffentlich bekannt gemacht. Zusätzlich wird der Beschluss online über das Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen abrufbar sein.
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