Ausstellungen, Märkte, Schauen, Wettbewerbe sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel, einschließlich Tauben, verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind mit sofortiger Wirkung im gesamten Landkreis Nordsachsen verboten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Kreises am Freitag (16.12.) als Schutz vor einem Geflügelpestausbruch erlassen.

„Das Geflügelpestgeschehen in Europa kam im zurückliegenden Sommer nicht zum Erliegen und zeigt seit Oktober wieder einen starken Anstieg. Dabei beschränkt sich die Ausbreitung nicht wie in den letzten Jahren allein auf die Küstenregionen Norddeutschlands, sondern tritt zeitnah in mehreren Bundesländern auf. In Zusammenhang mit mindestens drei Geflügelausstellungen und dem dort erfolgten Verkauf von Rassegeflügel wurden mehr als 50 Sekundärausbrüche bei überwiegend nicht gewerblich gehaltenem Geflügel verzeichnet. Auch im Freistaat Sachsen kam es bereits zu Geflügelpest-Ausbrüchen in Zusammenhang mit Geflügelausstellungen“, erläutert die Leiterin des LÜVA Nordsachsen, Dr. Barbara Lemm.

Die Behörde habe sich deshalb der Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) angeschlossen, das derzeit von einem hohen Eintragungsrisiko durch Geflügelausstellungen sowie
-märkte ausgeht und ausdrücklich empfiehlt, diese auszusetzen. Sobald die epidemiologische Lage es zulasse, werde die jetzt erlassene Anordnung eingeschränkt beziehungsweise aufgehoben, kündigt Dr. Lemm an.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier: https://www.landkreis-nordsachsen.de

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