Der andauernde Krieg in der Ukraine und die immer beschwerlicher werdende Wohn- und Über-Lebenssituation zwingen weiterhin unzählige Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Mittlerweile sind etwa 70.000 Menschen aus der Ukraine nach Sachsen gekommen und müssen hier einen neuen Alltag bewältigen.
Zahlreiche Ukrainerinnen und Ukrainer in Sachsen haben die Möglichkeit ergriffen und die Erstorientierungskurse bereits absolviert. Sie erhalten dort erste wesentliche Hinweise zum Umgang mit Behörden sowie medizinischen Einrichtungen und lernen erste Grundbegriffe und sprachliche alltagsbezogene Wendungen.
„Während meines Besuchs im Kästner Kolleg konnte ich mich vor Ort davon überzeugen, dass sich diese Kurse großer Beliebtheit erfreuen und das vermittelte alltagsnützliche Wissen von den Teilnehmenden mit großem Interesse aufgenommen wird“, berichtet Staatsministerin Petra Köpping.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verlängert nun die besonderen Kurse für Kriegsvertriebene aus der Ukraine. „Niemand konnte es hervorsehen, dass dieser fruchtbare Krieg so lange andauern wird, auch wir nicht. Aus diesem Grund möchten wir den Ukrainerinnen und Ukrainer diese Hilfe weiterhin ermöglichen und die Erstorientierungskurse verlängern“, so Köpping weiter.
Im neuen Jahr können Kursträger wieder gemäß der Förderbekanntmachung vom 7. Dezember 2022 und auf Grundlage der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ (Teil 4) Anträge zur Förderung der Kurse bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen.
Über die Erstorientierungskurse
Die Erstorientierungskurse werden im Rahmen der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ Teil 4 gefördert. Diese finden bislang in den Aufnahmeeinrichtungen nach der Ankunft statt. So können die Neuankommenden schnell einen Anschluss finden. Diese Kurse vermitteln grundlegende Informationen zum Alltagsleben in Deutschland und im Freistaat Sachsen.
Die Erstorientierungskurse bestehen aus zwei Teilen, einer „Alltagsorientierung“ und einer „sozialen Orientierung“. Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung kann die „Alltagsorientierung“ auch separat umgesetzt werden. Diese Kurse können entsprechend mit einer Pauschale von 750 Euro oder 1.500 Euro gefördert werden.
Zuwendungsempfänger können eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Volkshochschulen und Träger der freien Wohlfahrtspflege sein. Die Projektträger sollen Erfahrungen in der sprachlichen und kulturellen Erstorientierung von Asylsuchenden sowie in der Erwachsenenqualifizierung in der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache beziehungsweise Deutsch als Fremdsprache besitzen.
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