Der Jugendhilfeausschuss hat zum Haushaltsplanentwurf 2023/24 einen Änderungsantrag gestellt, der eine Budgeterhöhung von 1,5 Mio. € in 2023 und 2 Mio. € in 2024 für die Förderung von Angeboten aus den Bereichen der Jugendverbandsarbeit, Familienbildung/-beratung, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz und der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII) fordert.
Die Verwaltung hat dazu nun einen Alternativvorschlag präsentiert, der, ohne auf die inhaltlichen Argumente des Antrages einzugehen, die Einrichtung eines breit angelegten Härtefallfonds in Höhe von 5 Mio. € jährlich vorsieht. Das grundsätzlich für die Vereinsförderung vorgesehene Jugendhilfebudget soll hingegen unverändert bleiben.
Michael Schmidt, jugendpolitischer Sprecher der Fraktion und stellvertretender Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, erklärt dazu:
„Die Kinder- und Jugendhilfeplanung hat zum Ziel, Chancengerechtigkeit für alle jungen Menschen zu gewährleisten, Familien zu stärken und ein sinnstiftendes Freizeitverhalten für alle zu ermöglichen. Sie ist da für ein gesundes Aufwachsen und die Möglichkeit der Teilhabe junger Menschen, zur Armutsprävention, für die Erreichung von Bildungsabschlüssen, die Gesundheit und die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund.
Die im Haushaltsplanentwurf berücksichtigte Dynamisierung des Budgets der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Förderung von Vereinen und Verbänden von 3% ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, jedoch absolut unzureichend, wenn man allein die aktuelle Inflation aber auch die beschlossenen personellen Mehrbedarfe in den Angeboten der Familienbildung, die Folgen der Corona-Pandemie für die Kinder und Jugendlichen und auch die im Zuge der wieder angewachsenen Zahlen geflüchteter Menschen gewachsenen Bedarfe bedenkt.
Kinder, Jugendliche und Familien brauchen unsere größte Aufmerksamkeit, gerade nach Auslaufen der Pandemie werden immer mehr Probleme sichtbar, denen mit umso besserer Unterstützung begegnet werden muss. Hier gilt es verantwortlich und zielorientiert mit Steuergeldern umzugehen und dort zu investieren, wo es notwendig ist, statt des Sparen willens Angebote und Projekte zu streichen, Problemlagen zu ignorieren und die daraus resultierenden mittel- und langfristigen sozialpolitischen Folgen blindlings in Kauf zu nehmen.“
Im Juli 2021 beschloss der Stadtrat die jahrelang erarbeitete Integrierte Kinder- und Jugendhilfeplanung. Der städtische Haushalt 2023/24 ist demnach der erste Doppelhaushalt, der diese neue Fachplanung im Bereich der Jugendhilfe zur Grundlage hat und dem auch Rechnung tragen muss.
Michael Schmidt: „Die nun seitens der Verwaltung signalisierte Einrichtung eines Härtefallfonds hilft der Kinder- und Jugendhilfeplanung zunächst nur wenig bis gar nicht, weil dies zur Folge hätte, dass in der anstehenden Förderung für 2023/24 kein Cent mehr als im Haushaltsplanentwurf dargestellt, zur Verfügung stehen würde.
Ein Härtefallfonds wie vorgeschlagen ist deshalb zweifelsohne ein gutes und wichtiges Instrument, aber dieser müsste zusätzlich eingerichtet und im Laufe des Doppelhaushalts anhand der Bedarfslagen ausgestattet werden und darf nicht gegen den aktuellen Bedarf aufgespielt werden.
Ich bin mir der Verantwortung für unseren gesamtstädtischen Haushalt und der Risiken sehr wohl bewusst. Und dennoch bin ich davon überzeugt, dass wer sich in den städtischen Planungsräumen der Kinder- und Jugendhilfe nur an den Mindestanforderungen orientiert und darüber hinaus gehende Angebote als entbehrlich betrachtet, ignoriert die gewachsenen Anforderungen und Bedarfslagen junger Menschen und Familien und riskiert in unverantwortlicher Weise die daraus resultierenden mittelfristigen Folgen für unsere Gesellschaft und eben für die öffentlichen Haushalte.“
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