Verheiratete Arbeitnehmer, die beim monatlichen Lohnsteuerabzug der tatsächlichen Jahressteuer möglichst nahe kommen wollen, sollten jetzt ihre Steuerklasse überprüfen. Eine andere Wahl kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich die Lohn- und Gehaltsverhältnisse geändert haben.
Ehegatten stehen grundsätzlich die Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/IV und das so genannte Faktorverfahren zur Verfügung. Die Steuerklasse IV bietet sich an, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich hingegen, wenn ein Ehegatte etwa 60 und der andere etwa 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens verdient.
Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer-Ehegatten auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen (Faktorverfahren). Lebenspartner haben die gleichen Wahlrechte wie Ehegatten.
Um die Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 zu erleichtern, steht das „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ unter https://www.steuern.sachsen.de/lohnsteuer-3998.html zur Verfügung.
Der Antrag auf Wechsel der Steuerklasse kann im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (www.elster.de) oder mit Angeboten anderer Softwarehersteller eingereicht werden. Alternativ steht das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034003 zum Download bereit.
Damit die geänderten Steuerklassen möglichst schon beim ersten Lohnsteuerabzug für das Jahr 2023 berücksichtigt werden können, empfiehlt das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, den Antrag zügig zu stellen und nicht bis zum Ende des laufenden Monats Dezember 2022 zu warten. Ein Wechsel der gewählten Steuerklassenkombination ist auch mehrfach im Kalenderjahr möglich.
Antworten auf allgemeine Fragen zur Steuerklassenwahl werden auch am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).
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