Das sächsische Landwirtschaftsministerium zahlt dieser Tage die jährliche Ausgleichszulage (AZL) gemäß Förderrichtlinie AZL/2015 aus. In diesem Jahr erhalten 2.985 landwirtschaftliche Betriebe mit etwa 303.000 Hektar Fläche rund 16,1 Millionen Euro. Mit der Zulage wird die Bewirtschaftung in sogenannten benachteiligten Gebieten gefördert. Die Bewirtschaftung in diesen Gebieten erbringt wegen naturbedingter Standortnachteile, zum Beispiel wegen sandiger oder steiniger Böden, geringere Erträge.
Größere zusammenhängende benachteiligte Gebiete sind das Erzgebirge, das Erzgebirgsvorland, der Nordosten Sachsens und das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet. Die dortigen Landwirtschaftsbetriebe sind mehrfach gefordert. Neben den naturbedingten Nachteilen sind durch den Klimawandel zunehmend weitere Anpassungen erforderlich.
Generelles Ziel der Zulage ist es, in benachteiligten Gebieten zur Erhaltung der Kulturlandschaft beizutragen und nachhaltige Bewirtschaftung zu fördern. Damit soll sie auch dem Verlust der Artenvielfalt vorbeugen. Außerdem trägt die Förderung dazu bei, Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich zu sichern und der Abwanderung aus ländlichen Regionen entgegenzuwirken.
Die Zulage wird in Sachsen seit 1991 ausgezahlt. Finanziert wird sie zu 75 Prozent aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und zu 25 Prozent aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Letztere wiederum wird im Verhältnis 60 zu 40 durch Bundes- und Landesmittel finanziert. Die Landesmittel werden auf Grundlage des durch die Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts bereitgestellt.
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