Der DGB Sachsen empfiehlt Beamtinnen und Beamten in Sachsen bis zum Jahresende Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen, um Ihre Ansprüche zu wahren.
„Sachsen hat nach wie vor kein neues Besoldungsgesetz, das den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Wer bis Jahresende keinen Widerspruch einlegt, hat nach dem aktuellen Gesetzentwurf auch keinen Anspruch auf Nachzahlungen. Widerspruch bedeutet also Ansprüche sichern“, sagte der sächsische DGB-Vorsitzende, Markus Schlimbach.
Vor mehr als zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht zwei Beschlüsse veröffentlicht, die auch Änderungen am Besoldungsgefüge in Sachsen notwendig machen. Nach mehreren zähen Verhandlungsrunden zwischen Gewerkschaften und dem Finanzministerium wurden die Gespräche im Frühjahr dieses Jahres abgebrochen.
„Unser Ziel als Gewerkschaften ist es, die Alimentation für die nächsten Jahre auf rechtlich sichere Füße zu stellen und diese jährlich notwendige Weihnachtspost der Beamtinnen und Beamten an das Landesamt für Steuern und Finanzen zu beenden“, so Schlimbach.
Noch sei aber laut Schlimbach kein „Licht am Ende des Tunnels“. Der im Herbst vom Sächsischen Finanzministerium vorgelegte Entwurf bemühe sich zwar, durch ausufernde Berechnungen für die Vergangenheit, den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden, Schlimbach schätzt aber ein, „dass dieser Versuch nicht halten und in Kürze vor Gericht landen wird“.
„Zur Rechtswahrung empfehlen wir daher allen Beamtinnen und Beamten, sowohl im kommunalen wie im Landesdienst, Widerspruch gegen ihre nicht verfassungskonforme Besoldung einzulegen. Ein Formblatt zur Einreichung des Widerspruchs haben wir auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt“, sagte der sächsische DGB Vorsitzende Markus Schlimbach.
Weitere Informationen und das Formblatt für den Widerruf sind unter dem folgenden Link zu finden: https://sachsen.dgb.de/-/Tiq
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