Auf Zuschlagszahlungen im Falle kurzfristiger Dienstplanänderungen sowie Gehaltssteigerungen in Form von Einmalzahlung und Tariferhöhung haben sich der Vorstand des Universitätsklinikums Leipzig und der Marburger Bund Sachsen als Interessenvertreter der Ärzteschaft in den aktuellen Tarifverhandlungen geeinigt.
Zudem wird zusätzlicher Freizeitausgleich bei Überschreitung einer Obergrenze an Bereitschaftsdiensten gewährt und es werden – analog zum Tarifvertrag der Ärzte der Länder – Zulagen für die Arbeit in Schicht- und Wechselschicht eingeführt.
Bestandteil der Tarifeinigung ist eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 4.500 Euro, die stellvertretend für eine prozentuale Anpassung der Tabellenentgelte im Jahr 2022 steht. Eine Steigerung der Tabelle um 3,35 Prozent findet zum 01.09.2023 statt. Damit zieht der Haustarifvertrag des Universitätsklinikums Leipzig auch in diesen Punkten mit dem Tarifvertrag Ärzte der Länder gleich.
„Mit dieser Tarifeinigung würdigen wir die besonderen Leistungen unserer Ärztinnen und Ärzte“, sagt Prof. Dr. Christoph Josten, Medizinischer Vorstand und Sprecher des Vorstandes des Universitätsklinikums Leipzig. „Zudem steigern wir unsere Attraktivität als Arbeitgeber weiter, indem wir Regelungen schaffen, die zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beitragen und beispielsweise besondere Flexibilität anerkennen“, ergänzt Dr. Robert Jacob, Kaufmännischer Vorstand des Universitätsklinikums Leipzig.
Steffen Forner, Geschäftsführer des Marburger Bundes Sachsen, fügt hinzu: „Die Tarifkommission hat neben der kurzfristigen finanziellen Entlastung vor allem auch zugunsten des Gesundheitsschutzes der Ärztinnen und Ärzte Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen durchgesetzt. Dies umfasst insbesondere die Höhe der Arbeitsbelastung und eine verlässlichere Planbarkeit der Arbeitszeit.“
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