An den bevorstehenden drei Feier- und Gedenktagen im November gelten in Sachsen besondere Schutzvorschriften. Gemäß Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) sind am Volkstrauertag (Sonntag, 13. November), am Buß- und Bettag (Mittwoch, 16. November) sowie dem Totensonntag (20. November) Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage zuwiderlaufen, in der Zeit von 3 bis 24 Uhr verboten.
Das schließt außer Tanzveranstaltungen beispielsweise auch Musicals, Kabaretts und satirische Aufführungen ein. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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