Am 20. November 2022 ist der Internationale Tag der Kinderrechte und damit der „Geburtstag“ der UN-Kinderrechtskonvention, welche 1989 verabschiedet wurde.
Anlässlich dieses wichtigen Tages wollen wir als Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat wiederholt Druck machen bei der Entwicklung der schon im Mai 2020 durch den Stadtrat auf den Weg gebrachten Kindercharta für Leipzig. Mit dieser und weiteren Beschlüssen hat sich die Stadt Leipzig zur Umsetzung der Kinderrechte analog zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bekannt.
Die Erarbeitung der Kindercharta sollte laut Beschluss bis Ende 2021 erfolgen, kommt aber auch jetzt – gut ein Jahr später – nur schleppend voran. Auch bei der beschlossenen Beteiligung entsprechender zivilgesellschaftlicher Akteur:innen sowie Kindern und Jugendlichen besteht Nachholbedarf.
Ebenso droht Verzug bei der Fortschreibung des Konzepts Kinder- und Jugendbeteiligung. Anfragen unserer Fraktion zur Umsetzung der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadtverwaltung zeigten, dass auch das Recht auf Beteiligung in den städtischen Ämtern nur unzureichend gewährleistet ist. Wir fordern deshalb in einem Antrag den Oberbürgermeister dazu auf, die Umsetzung der Kinderrechte in der Stadtverwaltung fortlaufend kritisch zu überprüfen.
„Der wichtigste Punkt ist die umfassende öffentliche Wahrnehmung der Kinderrechte“, stellt William Rambow, Sprecher für Kinder und Jugend der Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat, kritisch fest. „Nur Kinderrechte, die bekannt sind, können auch eingefordert werden. Deshalb fordern wir in unserem Antrag ebenso, einen ‚Platz der Kinderrechte‘; einen Ort zur Präsentation, Diskussion und damit zur Wahrnehmung der Kinderrechte im öffentlichen Raum zu schaffen. Nicht zuletzt geht es um eine Mahnung zur umfänglichen Umsetzung der Kinderrechte – zur Stärkung und zum Schutz aller Kinder.
Die Stadt setzt damit auf kommunaler Ebene ein wichtiges Zeichen. Auf die Bundesregierung kann anscheinend in diesem Falle kein Verlass sein: Obwohl die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits seit 1992 in Deutschland gilt, lässt die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz weiterhin auf sich warten. Dabei sind es die Kinder und Jugendlichen, die unsere Zukunft gestalten. Es ist unsere Aufgabe, ihnen ein möglichst sorgloses Aufwachsen zu gewährleisten und sie in Entscheidungen einzubeziehen.“
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