Die Restriktionszonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden geringfügig erweitert. Die Pufferzone genannte Sperrzone I wird im Westen bis in die Landkreise Nordsachsen und Mittelsachsen hinein ausgedehnt, um einen aus einer parallelen Zäunung bestehenden Schutzkorridor zu errichten.
Die als gefährdetes Gebiet bezeichnete Sperrzone II wird im Süden geringfügig erweitert. Sie umfasst künftig den kompletten Landkreises Bautzen bis an die Landesgrenze zu Tschechien sowie kleine zusätzliche Flächen der Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz/Osterzgebirge sowie der Landeshauptstadt Dresden.
Mit der Erweiterung der Sperrzone II wird gewährleistet, dass der nach EU-Recht vorgeschriebene Radius von 10 Kilometern um einen ASP-Fund eingehalten wird. Die Anpassungen der Restriktionszonen werden in zwei Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen geregelt. Mit der Ausdehnung der Pufferzone um wenige Kilometer nach Westen wird die juristische Möglichkeit für die Errichtung des Schutzkorridors geschaffen. Insgesamt wird es zunächst drei dieser Korridore geben.
Neben dem derzeit in Planung befindlichen Westkorridor bestehen bereits weite Teile von Schutzkorridoren im Norden an der gemeinsamen Landesgrenze mit Brandenburg und im Osten parallel zur Grenze mit Polen. Schutzkorridor ist die Fläche zwischen zwei parallelen, im Abstand von rund zwei Kilometer verlaufenden Zäunungen nach dem Modell der „Weißen Zone“.
In diesem Schutzkorridor wird intensiv nach Fallwild gesucht. Zudem wird in Absprache mit den örtlichen Jägern und Revierinhabern der Schwarzwildbestand reduziert. Indem eine weitgehend wildschweinfreie Zone geschaffen wird, wird dem Virus der für die Weiterverbreitung erforderliche Wirt entzogen. Dies soll die Übertragung des Virus aus den infizierten Gebieten in noch nicht infizierte Gebiete verhindern.
Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sozialministerium und Leiter des ASP-Krisenstabs erklärt: „Mit der Errichtung der Schutzkorridore folgen wir den Empfehlungen der EU-Kommission. Wir hoffen stark auf die Wirkung der Schutzkorridore und haben damit im Norden und im Osten des infizierten Gebietes bereits gute Erfahrungen gemacht. Der doppelte Zaun hat eine größere Barrierewirkung als ein einfacher Zaunverlauf.
Wir wollen damit die Ausbreitung des ASP-Virus auf weitere Gebiete verhindern. Damit die Schutzkorridore das Virus ausbremsen, benötigen wir die Hilfe der Jägerinnen und Jäger. Ich bedanke mich schon jetzt für den Einsatz der ortskundigen Jagdausübungsberechtigten. Sie sind unser wichtigster Partner bei der Eindämmung dieser Tierseuche.“
Mit den am 4. 11. 2022 veröffentlichten Allgemeinverfügungen zur Erweiterung der Restriktionszonen sind zugleich Regeln festgeschrieben, die innerhalb der jeweiligen Sperrzone zu beachten sind und die zur Eindämmung und Bekämpfung der Tierseuche nötig sind.
Dabei ändern sich die bisherigen Regelungen und Auflagen für Jagd-, Forst- und Landwirtschaft sowie die allgemeine Öffentlichkeit nicht und bestehen fort. Für in den Sperrzonen gesund oder krank erlegte Wildschweine sowie deren Beprobung wird für den Fall der unschädlichen Beseitigung weiterhin eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro gezahlt.
In Sachsen gibt es seit 31. Oktober 2020 insgesamt 1720 Nachweise von Afrikanischer Schweinepest in den Landkreisen Görlitz, Bautzen und Meißen. Die innere Sperrzone II mit Auflagen für Land- und Forstwirtschaft, Jägerschaft sowie die Öffentlichkeit erstreckt sich mittlerweile von der Elbe bis zur Landesgrenze zu Polen und hat eine Fläche von 5.506 km². Die Pufferzone darum umfasst eine Fläche von 1.819 km².
Bisher wurden in den und um die Sperrzonen 509 Kilometer Festzaun und 71 km E-Zaun errichtet, um die Bewegungen des Schwarzwilds und damit die Verbreitung des Virus einzudämmen. Weitere 170 Kilometer befinden sich derzeit im Aufbau, 15 Kilometer in unmittelbarer Bauvorbereitung und zusätzliche 155 Kilometer Zaun sind in Planung.
In der Sperrzone wird intensiv mit Unterstützung von Kadaverspürhunden und Drohnen nach Fallwild gesucht. Ein Jagdprojekt dient der Reduzierung des Schwarzwildbestandes. Der Freistaat Sachsen hat für Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche bisher rund 22 Millionen Euro ausgegeben.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden.
Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt.
Seitdem wurden Ausbrüche in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen festgestellt. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden auch bereits Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.
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