Die tierschutzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Susanne Schaper, hat die Staatsregierung zur Situation der Tierkliniken in Sachsen befragt (Drucksache 7/10743). Laut der Antwort existieren noch sechs Kliniken, von denen sich fünf in und bei Leipzig sowie eine im Landkreis Zwickau befinden. Seit 2017 mussten fünf Tierkliniken schließen. Schaper erklärt dazu:
„Es wäre wünschenswert, wenn es in Sachsen wieder mehr Tierkliniken gäbe – bisher stehen der mittlere und östliche Teil des Freistaates ohne eine einzige solche Einrichtung da. Auch tierärztliche Notdienste in Landkreisen sind kaum noch abzudecken. Die Hauptursache ist der Mangel an Tierärztinnen und Tierärzten. Zwar sind die Ausbildungszahlen konstant, allerdings sind 90 Prozent der Fachkräfte weiblich – sie arbeiten eher in Teilzeit, weil sie Beruf und Familie unter einen Hut bringen müssen.
Auch das Arbeitszeitgesetz erschwert die Situation, weil 24h-Notdienste anders als in der Humanmedizin kaum möglich sind. Ausnahmeregelungen werden bisher kaum angewendet. Es ist auch schwierig, diese Dienste arbeitsrechtlich zu fassen, da vorgeschriebene Ruhezeiten das nicht zulassen. Wir hoffen auf eine tarifvertragliche Klärung, die Familie und Beruf besser vereinbar macht.
Lösungen müssen aber früher ansetzen. Wir müssen den Zugang zum tierärztlichen Studium erleichtern, eine Ausbildung in landwirtschaftlichen Berufen bei der Studienplatzvergabe anerkennen und insgesamt mehr Studienplätze schaffen. Es wäre auch denkbar, Studierende aus dem In- und Ausland gegen eine entsprechende Studien-Förderung zur Niederlassung im ländlichen Raum zu verpflichten. Eine zentrale Rufnummer für den Tiernotdienst wie in Thüringen kann in Verbindung mit größeren Notdienstkreisen eine bessere Koordination bewirken.
Ein weiterer Punkt ist die Vergütung. Anders als in der Humanmedizin erhalten die Tierärztinnen und Tierärzte keine gesicherte Bezahlung aus der Krankenversicherung. Es sollte geprüft werden, ob eine Krankenversicherungspflicht für Haus- und Nutztiere möglich ist. Zwar wird die Gebührenordnung im November erstmals seit 1999 angepasst, aber sie deckt weiter kaum die Kosten.“
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