Aufgrund des Anstiegs der Heizöl- und Erdgaspreise werden Kamine und Öfen aktuell wieder verstärkt genutzt. Deshalb weist das Ordnungsamt als Aufsichtsbehörde über die Bezirksschornsteinfeger auf die Gefahr von Rußbränden hin. Informationen zum Vorbeugen von Rußbränden und wie der jeweils zuständige Bezirksschornsteinfeger gefunden wird, stehen auf www.leipzig.de/kamine.
Durch das Nutzen einer Feuerstätte sammeln sich im Schornstein Ruß und andere brennbare Rückstände an; diese können sich von selbst entzünden. Durch die Hitze und den Druck im Inneren können Schäden am Schornstein entstehen, die das Stilllegen der Feuerungsanlage bis zur Instandsetzung des Schornsteins notwendig machen. Im schlimmsten Fall greift der Brand auf das Gebäude über. Im Fall eines Rußbrandes darf niemals mit Wasser gelöscht werden.
„Besonders in der aktuellen Energiekrise entscheiden sich viele Menschen dazu, vermehrt mit Holz und Kohle zu heizen“, erläutert Matthias Laube, Leiter des Ordnungsamtes. „Das bringt aber auch Gefahren mit sich, denen die Nutzer eines Kamins, Ofens oder einer sonstigen Feuerungsanlage für feste Brennstoffe unbedingt vorbeugen sollten. Einzelne Räume mit bisher nur gelegentlich betriebenen Öfen oder Kaminen werden nun wieder häufiger beheizt werden. Um Rußbrand zu verhindern, müssen Schornsteine abhängig vom Heizverhalten etwa ein- bis viermal jährlich gekehrt werden.“
Nach Angaben der Schornsteinfeger-Innung werden durch Leipzigs private Haushalte insgesamt noch bis zu circa 21.000 Kamine oder Öfen genutzt. Marco Gralapp von der Schornsteinfeger-Innung Sachsen weist darauf hin, dass eine veränderte Nutzung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe unbedingt an den Bezirksschornsteinfeger zu melden ist: „Bei häufigerer Nutzung von Feuerstätten für feste Brennstoffe steigt die Gefahr des Rußbrandes, wenn die Anzahl der Schornsteinkehrungen nicht angepasst wird. Nach Mitteilung der veränderten Nutzungshäufigkeit prüfen wir, ob eine oder mehrere zusätzliche Kehrungen notwendig sind und ändern gegebenenfalls den Feuerstättenbescheid.“
Da nur die Betreiber beziehungsweise Eigentümer direkt beurteilen können, ob ihre Feuerstätten für feste Brennstoffe häufiger als bisher genutzt werden, sind die Eigentümer laut Schornsteinfeger-Handwerksgesetz zur Mitteilung verpflichtet. Schornsteinfegermeister Marco Gralapp: „Leider erfolgen diese Mitteilungen im Moment nur sehr selten und eher zufällig aus dem Gespräch heraus.“
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