Die Stadt Leipzig weist Kritik an der Gültigkeit des qualifizierten Mietspiegels zurück. Der aktuelle Leipziger Mietspiegel 2020 gilt als qualifizierter Mietspiegel bis Juni 2023. Entscheidend für die gesetzlichen Fristen ist das Datum der Veröffentlichung; dies war der 24. Juni 2021. Damit gilt der qualifizierte Leipziger Mietspiegel bis 23. Juni 2023, also zwei Jahre ab Veröffentlichung.
Erst beim nächsten qualifizierten Mietspiegel greift die Mietspiegelreform: Ab dann ist die entscheidende Frist der Stichtag der Datenerhebung. Der Leipziger Mietspiegel 2022 wird zum Stichtag 1. Oktober 2022 erstellt, das heißt, die zu befragenden Mieterhaushalte geben die zum 1. Oktober 2022 verlangten Mieten bei der Erhebung an. Das Mietspiegelreformgesetz sieht vor, dass die Veröffentlichung spätestens neun Monate nach dem Stichtag der Erhebung erfolgen muss. Die Veröffentlichung des Leipziger Mietspiegels 2022 ist für den Juni 2023 geplant.
„Die Stadt Leipzig hat sich bisher bei der zeitlichen Planung für die Erstellung des Mietspiegels an den Empfehlungen des Bundesinstituts für Bau,- Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung orientiert“, erläutert Sozialamtsleiterin Martina Kador-Probst. „Demnach ist das Datum der Veröffentlichung maßgeblich für die Frist zur Anpassung oder Neuaufstellung eines Mietspiegels.“
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