Mit einem „Zuwendungsbeschleunigungsgesetz“ (Drucksache 7/10914) will die Linksfraktion dafür sorgen, dass Fördermittel in Sachsen schneller bewilligt und die Förderverfahren beschleunigt werden. Anträge mit einem Volumen von bis zu 150.000 Euro sollen künftig automatisch als bewilligt gelten, wenn sie nicht binnen sechs Wochen nach Antragsstellung beschieden sind. In begründeten Fällen kann diese Frist einmalig um vier Wochen verlängert werden.
Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Rico Gebhardt: „Insbesondere gemeinnützige Vereine, Verbände und freie Träger haben ein Problem mit den bürokratischen und komplexen Antragsverfahren. Es dauert oft viel zu lange, bis Fördermittelanträge bearbeitet und beschieden sind – das kann die Arbeitsfähigkeit und sogar die Existenz zivilgesellschaftlicher Organisationen bedrohen.
Wir schlagen vor, Bürokratie abzubauen und die Verfahren zu vereinfachen. Wir wollen dazu eine sogenannte Bewilligungsfiktion einführen. Das bedeutet: Zuwendungen bis 150.000 Euro gelten grundsätzlich automatisch als bewilligt, wenn nicht binnen sechs Wochen ab Antragsstellung über dieselben entschieden worden ist. So wird das Bewilligungsverfahren im Interesse der Beantragenden deutlich beschleunigt.
Durch die angestrebten Gesetzesänderungen ist zu erwarten, dass die Bewilligungsbehörden und die Sächsische Aufbaubank ihre Bewilligungspraxis und die Verwaltungsvorschriften, insbesondere die Förderrichtlinien, anpassen. Durch die Beschränkung der Vorschrift auf eine Antragssumme von bis zu 150.000 Euro sind größere Fördermaßnahmen wie Bauvorhaben oder Beschaffungen ausgenommen. So bleibt den Bewilligungsbehörden Zeit, um ordnungsgemäß zu prüfen.“
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