Unter Federführung des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) begann gestern, am 14. September, die Beteiligungsphase mit einer Auftaktsitzung des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Die Überarbeitung des Landesaktionsplans (LAP) findet dann in mehreren Schritten statt: Zunächst erfolgt ein Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Umsetzung des derzeitigen Landesaktionsplans durch das Zentrum für Evaluation und Politikberatung (ZEP) als wissenschaftliche Begleitung. Zusätzlich fließen erste Erkenntnisse aus der derzeit laufenden Dunkelfeldstudie zur Viktimisierung von Frauen durch häusliche Gewalt, Stalking und sexualisierte Gewalt in die Diskussion notwendiger Maßnahmen ein.
Darauf aufbauend wird das bestehende Netzwerk staatlicher und nichtstaatlicher Akteure in die Bewertung der Situation und die Festlegung von künftigen Maßnahmen zum verstärkten Gewaltschutz sowie zur Prävention eingebunden.
Gleichstellungsministerin Katja Meier: „Es ist mir wichtig den Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2013 weiterzuentwickeln und damit auch den Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention zu berücksichtigen, der weiter gefasst ist. Um zu garantieren, dass dieser Landesaktionsplan so praxisnah und Zielgruppenorientiert wie möglich ist, beziehen wir in den Novellierungsprozess wichtige zivilgesellschaftliche Organisationen mit ein. Dieser Beteiligungsprozess startet heute.“
Im Laufe des Jahres 2023 soll der Landesaktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention im sächsischen Kabinett beschlossen und im Anschluss öffentlich vorgestellt werden. Dieser wird die Ergebnisse des Überarbeitungsprozesses sowie Handlungsziele und konkrete Maßnahmen enthalten. Ein Monitoringsystem sowie -prozess sollen in Zukunft Auskunft darüber geben, wie es um den aktuellen Erfüllungsstand des Landesaktionsplans im Freistaat steht.
Hintergrund
Die Istanbul-Konvention des Europarates ist das internationale Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern.
Neben häuslicher Gewalt zählen auch sexualisierte Gewalt, Zwangsverheiratung, Zwangsabtreibung und weitere Formen der Gewalt zum Geltungsbereich des Übereinkommens. Dabei treffen diese Gewaltformen Frauen ungleich mehr als Männer und führen zu einem besonderen Schutzbedarf von Mädchen und Frauen.
Der Sächsische Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt wurde erstmals im Jahr 2006 verabschiedet und im Jahr 2013 letztmalig novelliert. Entsprechend des Koalitionsvertrages wird dieser unter Koordinierung durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung sowie den Landespräventionsrat nun fortgeschrieben.
Dies ist auch notwendig, denn mit dem Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul-Konvention, ist der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland gestärkt und thematisch deutlich ausgeweitet worden.
Die Teilnahme an der Studie zu Erfahrungen von Frauen mit häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt und Stalking ist noch bis zum 7. Oktober 2022 möglich.
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