In Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes bietet das Amt für Jugend und Familie ab sofort die Möglichkeit an, den Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz digital zu stellen.

Voraussetzung für die Online-Antragstellung ist ein Personalausweis oder ein Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion (eID). Die Antragstellung ist für alleinerziehende Mütter und Väter möglich und erfolgt über das Serviceportal Amt24: amt24.sachsen.de.

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