Der Sächsische Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Wolfram Günther, hat in einem beachtenswerten Interview für die Leipziger Volkszeitung am 28. Juli die Möglichkeit, dass angesichts der massiv gestiegenen Gaspreise kommunale Energieversorger wie Stadtwerke ins Wanken geraten können, beiläufig eingeräumt und zur Stützung dieser vor allem die Kommunen in der Pflicht gesehen.
Dazu erklärt Stadtrat Steffen Wehmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Haushalt und Finanzen: „Die Stadtwerke Leipzig leisten als Grundversorger und eine zentrale Säule der L-Gruppe einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit und wirtschaftlichen Stabilität in Leipzig. Während der massenhaften „Kündigungen“ von Kunden auf Grund notleidender bzw. insolvente Konkurrenzanbieter haben die Stadtwerke diese kurzfristig aufgenommen.
Die Stadtwerke Leipzig sind also ein Stabilitätsanker in der Stadt und ein treibender Akteur bei der Energiewende zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels und stützen über den Querverbund der L-Gruppe gemeinsam mit den Kommunalen Wasserwerken den öffentlichen Personennahverkehr mit derzeit rund 66 Millionen Euro pro Jahr.
Auch wenn die Bundesregierung eine Gas-Umlage zur Stabilisierung der Großversorger plant, dürfen Bund und Land die kommunalen Stadtwerke und die Endkunden mit dieser Herausforderung nicht allein lassen. Auf gar keinen Fall darf billigend in Kauf genommen werden, sofern die Stadtwerke Leipzig und damit die L-Gruppe selbst unverschuldet auf Grund des russischen Angriffskrieges und seiner u. a. energiepolitischen Folgen in Schieflage gerieten, dass sich das Land und der Bund mit Verweis auf die kommunale Eignerschaft schadlos halten.
Dieser Zusammenhang gilt selbstverständlich auch für die Kunden der Stadtwerke! Das Signal, welches Herr Günther auch an die kommunalen Unternehmen und Ihre Geschäftspartner sendet, ist, zurückhaltend formuliert, suboptimal. Wir sehen anders als Minister Günther das Land hinsichtlich des zunehmenden Kostendrucks auf die Endkunden – auch wegen der zusätzlichen Gas-Umlage – ebenfalls in der Pflicht. Die Kommunen stehen in der ‚finanziellen Nahrungskette innerhalb des Staatsaufbaus‘ am Ende und sind abhängig von gesetzlichen Regelungen und finanziellen Zuweisungen von Bund und Land.
Wir sind bereit, aus dem kommunalen Haushalt die L-Gruppe mit einem jährlichen Betrag von 15 Millionen Euro für 2023/24 zu unterstützen zuzüglich einer noch zu verhandelnden Kapitaleinlage im Jahr 2022. Angesichts der aktuellen Entwicklungen und der u. a. nötigen Investitionen, Instandhaltungen sowie steigenden Betriebskosten inkl. Personalkosten bei Stadtwerken, Wasserwerken und vor allem der LVB zeigt sich schon jetzt, dass die Kommune nicht alles abfedern kann und Investitionen in der L-Gruppe verschoben werden müssen.
Allerdings ist es auch für diese finanziellen Planungen notwendig, dass die gesetzlichen Handlungsspielräume für den Doppelhaushalt 2023/24 erweitert werden. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch Herr Staatsminister Günther über die teils schwierige kommunale Finanzlage und die vom Freistaat Sachsen vorgegebenen Rechtsrahmen ausführlich informiert. Die Sächsischen Staatsregierung sollte sich dafür verwenden, der Stadt Leipzig auch für das wichtige und unerlässliche Schulbauprogramm sowie die zusätzlichen hohen Energieausgaben nötigen Sonderkreditermächtigungen durch das Land erteilt werden.“
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