Der Präsident von Haus & Grund Sachsen, René Hobusch, hat die gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Informationspflichten für Vermieter kritisiert: „Es gibt doch ein gemeinsames Interesse von Vermietern und Mietern, angesichts der teilweise schon bekannten erheblichen Kostensteigerungen beim Gas zu sparen. Zusätzliche Informationspflichten helfen da nicht weiter“.
Um ein Tappen in die Schuldenfalle zu verhindern, fordert er, die gesetzlichen Regelungen zu einer Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen zu ändern.
„Abschlagszahlungen der Versorger träfen zunächst die Vermieter. Erst mit der Jahresabrechnung auch den Mieter. Daher ist eine rechtzeitige monatliche Anpassung sinnvoll, um eine Überforderung der Mieter im kommenden Jahr zu vermeiden“, so Hobusch weiter. Bisher ist eine Anpassung von Vorauszahlungen erst nach einer Betriebskostenabrechnung möglich.
„Private Kleinvermieter sind mit den Kostensteigerungen daher häufig genauso überfordert. Rechtzeitige Anpassungen der Abschläge können dagegen helfen, hier eine finanzielle Schieflage und Insolvenzen zu verhindern.“
Die Landesregierung forderte Hobusch auf, bei den im Bundesrat zustimmungspflichtigen Regelungen genau hinzuschauen. „Es macht keinen Sinn, pauschal Verpflichtungen zum Heizungscheck zu erlassen, wenn innerhalb der Umsetzungsfrist wegen des Fachkräftemangels keine Handwerker zur Verfügung stehen“. Dagegen sei es sinnvoll, wenn für freiwillige Optimierungsmaßnahmen weiterhin Fördermittel als Anreiz zur Verfügung stehen.
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