„Bürokratieabbau“ fällt als Schlagwort in politischen Debatten immer wieder. Eine von der Staatsregierung eingesetzte „Kommission zur Konsolidierung von Förderprogrammen und zur Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie“ hat im Juni ihren Bericht übergeben, auch der Normenkontrollrat hat Vorschläge unterbreitet. Darüber hinaus sind aber kaum Veränderungen spürbar. Nico Brünler, Sprecher der Linksfraktion für Wirtschaftspolitik sowie für Haushalts- und Finanzpolitik, unterbreitet sieben praktische Vorschläge:
„,Bürokratieabbau‘ wird inzwischen als Kampfbegriff benutzt, wo eigentlich Staatsabbau gemeint ist. Die öffentliche Hand muss für die Bevölkerung da sein, der Staat muss seine Aufgaben erfüllen und Regeln durchsetzen können. Dazu braucht er genug Personal, das allerdings bestmöglich eingesetzt werden muss. Prozesse müssen also vereinfacht, zusammengeführt, wo immer möglich digitalisiert und transparent gemacht werden. Mit diesen sieben Schritten kämen wir ein gutes Stück voran – die Koalition sollte endlich handeln, anstatt nur Kommissionen werkeln zu lassen.
1. Gesetze und Verordnungen sollten grundsätzlich einheitlich an festen Stichtagen im Jahr in Kraft treten – so können alle die Änderungen nachvollziehen.
2. Änderungen zu gleichgelagerten Sachverhalten sollten nicht unterjährig erfolgen, sie sollten also im Regelfall mindestens für zwölf Monate gelten, damit auf einmal getroffene Regeln Verlass ist.
3. Verordnungen und Vorschriften dürfen nicht für Rechtsanwälte oder Steuerberater geschrieben werden, sondern müssen adressatengerecht formuliert und gestaltet sein.
4. Behördenschreiben sind einfacher zu formulieren – einfache Sprache für die Kommunikation zwischen Verwaltung und Verwalteten!
5. Einheitliche Vorhaben bzw. Formblätter, die auch von allen Behörden akzeptiert werden, wären hilfreich. Formulare sollen – auch im Onlinebereich – stets denselben Grundaufbau haben, egal ob /Layout immer gleich sein, egal ob die Bürgerin oder der Bürger etwas beim kommunalen Sozialamt oder von der Sächsischen Aufbaubank begehrt.
6. Nötig ist eine zentrale Informationsplattform mit einmaliger Übersendung von Unterlagen bzw. ein zentrales digitales Antragsportal.
7. Neuer Grundsatz: Eine Behörde muss innerhalb von vier Wochen reagiert haben, sonst gilt das Beantragte automatisch als bewilligt.“
Keine Kommentare bisher