Mit Bestürzung und Unverständnis mussten auch die Mitglieder die Leipziger Senioren Union am Freitag, 29. Juli 2022, den Bericht in der LVZ über den Umgang mit dem Personal der Pflegedienste im Leipziger Zentrum lesen.
Was war geschehen? Im Leipziger Zentrum werden immer mehr Pflegedienstleistende, die mit dem Auto in das Zentrum zur Betreuung ihrer Patienten fahren müssen, infolge der Parkplatznot im Zentrum als Falschparker mit Knöllchen und folglich mit einer Strafgebühr bestraft. Das führte bereits dazu, dass sich Pflegedienste weigern, die Pflege von Bedürftigen im Zentrum zu übernehmen.
Wie wir es aus Unterhaltungen mit Betroffenen in anderen Stadtteilen erfahren haben, ist dieses Vorgehen des Stadtordnungsdienstes nicht nur auf das Zentrum beschränkt, sondern tritt auch in anderen mehr oder weniger dicht bewohnten Stadtteilen auf.
Von vielen Politikern wird immer wieder auf den Pflegenotstand hingewiesen. Das Vorgehen des Stadtordnungsdienstes führt dazu, dass die schon unter einem großen Arbeitsdruck tätigen Pflegerinnen und Pfleger zeitlich noch zusätzlich unter Druck gesetzt werden.
Es ist sicher im Interesse der Gesellschaft, dass die durch längere Arbeitswege erforderliche Zeit, die dann erforderlich ist, wenn das Parken in Wohnungsnähe der Patienten aus bürokratischen und Kostengründen nicht möglich ist, für die Pflege der Patienten genutzt werden sollte. Sonst ist dann ein echter Pflegenotstand für die Bedürftigen im Zentrum vorhanden!
Wir erinnern daran, dass entsprechend der UN Menschenrechtskonvention alle Menschen das Recht auf eine ungehinderte Teilhabe haben. Das trifft auch auf die Pflegebedürftigen im Leipziger Stadtzentrum zu. Die mit den „Knöllchenmaßnahmen“ verbundene Ablehnung von Pflegeaufträgen führt vielfach zur Verschlechterung der ohnehin schon eingeschränkten Lebensführung und Lebensqualität der betroffenen Einwohner dieses Stadtgebietes.
Wir fordern deshalb von Seiten der Stadtverwaltung kurzfristige Maßnahmen, die zur Überwindung dieses unhaltbaren Zustandes führen. Das Pflegepersonal, das mit dem Auto im Zentrum parken muss, ist schließlich kein Dauerparker.
Wer aufmerksam die parkenden Autos im Zentrum betrachtet, sieht häufig an der Windschutzscheibe eine Ausnahmegenehmigung der Stadtverwaltung. Können nicht auch für die Pflegedienste solche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Die Zahl der Pflegedienste und die Parkzeit ist überschaubar und keinesfalls ein Privatvergnügen des Pflegepersonals.
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