Die Landesregierung versperrt langjährig in Sachsen lebenden Geflüchteten weiter die Möglichkeit auf einen Chancenaufenthalt, wie die Bundesregierung ihn plant. Dies antwortete Innenminister Armin Schuster auf Anfrage von Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion für Asylpolitik (Drucksache 7/10374). Sie erklärt dazu:
„Neun Bundesländer schützen langjährig hier lebende geduldete und zum Teil auch junge Menschen bereits vor dem Rauswurf schützen. Sie haben im Vorgriff auf die nahende bundesgesetzliche bereits Vorgriffsregelungen gegen Abschiebungen getroffen, wie wir sie bereits im Juni gefordert hatten. SPD und Grüne hatten das zwar begrüßt, die Koalition hat es aber dennoch abgelehnt.
Die Argumentation des Innenministers bleibt aberwitzig. Der Freistaat unterstellt den neun Bundesländern rechtswidriges Handeln, die Regelungen zum Chancenaufenthalt und teils auch schnellere Zugänge für junge Menschen zur Aufenthaltserlaubnis erlassen haben. Mit dieser absurden Begründung kaschiert er der Unwillen vor allem der CDU, denjenigen Geflüchteten endlich ein Bleiberecht zu gewähren, die seit langem im Einklang mit den Gesetzen hier leben und arbeiten.
Mittlerweile hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes ins Bundestagsverfahren verabschiedet. Es gibt also genug Orientierungspunkte dafür, wer unter welchen Bedingungen jetzt schon vor Abschiebungen geschützt werden könnte. Der Chancenaufenthalt könnte für tausende Menschen in Sachsen endlich die zermürbende Realität jahrelanger Kettenduldungen beenden und den Weg zur gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft öffnen. Auch Sachsen muss den Betroffenen endlich Schutz und Sicherheit geben.“
Hintergrund
Mit der geplanten Änderung des Aufenthaltsgesetzes soll ein so genannter Chancenaufenthalt eingeführt werden. Davon sollen Menschen profitieren, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.
Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Thüringen, Niedersachsen, Brandenburg und Hessen haben ihre Ausländerbehörden bereits angewiesen, Menschen, die von der Regelung profitieren können, vor Abschiebung zu schützen, indem z.B. eine Ermessensduldung erteilt wird.
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