Die Landesregierung versperrt langjÀhrig in Sachsen lebenden GeflÌchteten weiter die Möglichkeit auf einen Chancenaufenthalt, wie die Bundesregierung ihn plant. Dies antwortete Innenminister Armin Schuster auf Anfrage von Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion fÌr Asylpolitik (Drucksache 7/10374). Sie erklÀrt dazu:

„Neun BundeslÀnder schÃŒtzen langjÀhrig hier lebende geduldete und zum Teil auch junge Menschen bereits vor dem Rauswurf schÃŒtzen. Sie haben im Vorgriff auf die nahende bundesgesetzliche bereits Vorgriffsregelungen gegen Abschiebungen getroffen, wie wir sie bereits im Juni gefordert hatten. SPD und GrÃŒne hatten das zwar begrÌßt, die Koalition hat es aber dennoch abgelehnt.

Die Argumentation des Innenministers bleibt aberwitzig. Der Freistaat unterstellt den neun BundeslÀndern rechtswidriges Handeln, die Regelungen zum Chancenaufenthalt und teils auch schnellere ZugÀnge fÌr junge Menschen zur Aufenthaltserlaubnis erlassen haben. Mit dieser absurden BegrÌndung kaschiert er der Unwillen vor allem der CDU, denjenigen GeflÌchteten endlich ein Bleiberecht zu gewÀhren, die seit langem im Einklang mit den Gesetzen hier leben und arbeiten.

Mittlerweile hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes ins Bundestagsverfahren verabschiedet. Es gibt also genug Orientierungspunkte dafÃŒr, wer unter welchen Bedingungen jetzt schon vor Abschiebungen geschÃŒtzt werden könnte. Der Chancenaufenthalt könnte fÃŒr tausende Menschen in Sachsen endlich die zermÃŒrbende RealitÀt jahrelanger Kettenduldungen beenden und den Weg zur gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft öffnen. Auch Sachsen muss den Betroffenen endlich Schutz und Sicherheit geben.“

Hintergrund

Mit der geplanten Änderung des Aufenthaltsgesetzes soll ein so genannter Chancenaufenthalt eingefÃŒhrt werden. Davon sollen Menschen profitieren, die am 1. Januar 2022 seit fÃŒnf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffÀllig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.

Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bremen, ThÌringen, Niedersachsen, Brandenburg und Hessen haben ihre AuslÀnderbehörden bereits angewiesen, Menschen, die von der Regelung profitieren können, vor Abschiebung zu schÌtzen, indem z.B. eine Ermessensduldung erteilt wird.

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