Um den Anstieg der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise abzufedern, erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld einen einmaligen Heizkostenzuschuss.
Anspruch auf den Zuschuss haben Personen, denen im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bewilligt wurde. Karina Keßler, Leiterin des Sozialamtes Landkreis Leipzig, weist darauf hin, dass der einmalige Zuschuss automatisch ausgezahlt wird und nicht extra beantragt werden muss.
Auch Schüler, die über das Sozialamt BAföG beziehen, profitieren. Allerdings nur, wenn sie ebenfalls von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat lang BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung leben.
Der Zuschuss wird in Sachsen vorraussichtlich ab September ausgezahlt.
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