Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Sachsen kritisiert, dass der Bund seine Förderpolitik im Bereich Gebäudesanierung abrupt geändert hat. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bezuschusse Komplettsanierungen nicht mehr, sie gewähre nur noch Kredite und Tilgungszuschüsse mit noch niedrigeren Fördersätzen.
Angesichts steigender Baupreise könnten vor allem kommunale Wohnungsunternehmen nicht mehr wie geplant investieren oder müssten die Mieten stark erhöhen, um Bauprojekte zu finanzieren. Damit verändert der Bund nochmals grundsätzlich seine Wohnungsförderung. Bereits im Januar 2022 gab es einen Förderstopp und veränderte Förderbedingungen für den Neubau.
Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion für Wohnungspolitik: „Diese Förderpolitik verdient ihren Namen bald nicht mehr. In Leipzig sind aufgrund der im April veränderten Förderbedingungen für den Neubaubereits mehrere kleine gemeinwohlorientierte Bauprojekte gefährdet – dabei wird jede einzelne bezahlbare und energieeffiziente Wohnung dringend gebraucht! Was sagt Sachsens Staatsregierung dazu?
Der Freistaat muss mit seiner Förderpraxis retten, was er retten kann, und gegenüber dem Bund für eine verlässliche Förderung und Ausfinanzierung von Bauprojekten in Bestand und beim Neubau eintreten. Die Komplementärförderung des Landes muss dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Energieeffiziente Sanierungen und Neubau müssen staatlich gefördert werden, damit insbesondere öffentliche und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen investieren können – ohne dass die Finanzlast bei den Mieterinnen und Mietern landet!“
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