Inhaber gültiger ukrainischer Führerscheine mit Wohnsitz in Sachsen dürfen ihre Farberlaubnis zwölf statt wie bisher sechs Monate nutzen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das sächsische Verkehrsministerium jetzt beschlossen. Sie wird voraussichtlich am 22. Juli in Kraft treten. Die Fahrberechtigung ist für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig und endet spätestens am 23. Februar 2023.
Verkehrsminister Martin Dulig: „Aufgrund der russischen Invasion in der Ukraine haben inzwischen rund fünf Millionen Menschen die Ukraine verlassen und in den Nachbarländern Zuflucht gesucht, davon bislang mehr als 700.000 in Deutschland. Diese Menschen möchten in Deutschland mobil sein. Teilweise möchten sie auch einer Beschäftigung nachgehen, für die sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Durch diese unbürokratische Verlängerung der Dauer der Fahrberechtigung erhalten die Führerscheininhaber mehr Planungssicherheit.“
Die sächsische Verordnung soll voraussichtlich noch im Sommer von einer EU-Regelung abgelöst werden, wonach die Gültigkeit des ukrainischen Führerscheins an die Aufenthaltsgenehmigung gekoppelt wird.
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