Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 36-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u. a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen zu den Tatzeiten 13-jährigen Jungen zwischen März 2020 und Mai 2020 zwei Mal und einen zur Tatzeit ebenfalls 13-jährigen Jungen im Juni 2020 ein Mal in Neustadt in Sachsen schwer sexuell missbraucht zu haben.
Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, zwischen April 2020 und Januar 2021 auf vier zu den Tatzeiten 12-13-jährige Kinder in insgesamt sieben Fällen über das Internet so eingewirkt zu haben, dass diese kinderpornographisches Material von sich herstellten und dem Beschuldigten übersandten. In drei weiteren Fällen soll der Beschuldigte drei zu den Tatzeiten 12-13-jährigen Kindern über das Internet pornographische Schriften zugänglich gemacht haben.
Das vorliegende Verfahren resultierte aus einem Ermittlungsverfahren, das gegen den Beschuldigten im Zusammenhang mit der Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Schriften geführt und in dem mehrere Durchsuchungsmaßnahmen realisiert worden waren. Bei der Auswertung der sichergestellten Beweismittel konnte zunächst eine Tat des schweren sexuellen Missbrauchs durch den Beschuldigten identifiziert werden.
Aufgrund eines daraufhin unverzüglich gestellten Antrags der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 13.04.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte wurde am noch am gleichen Tag aufgrund dieses Haftbefehls festgenommen. Die Untersuchungshaft ist derzeit als Überhaft notiert, da der Beschuldigte voraussichtlich noch bis Ende März 2023 Strafhaft in anderer Sache verbüßen wird.
Im Zuge der anschließend erfolgten sorgfältigen und äußerst aufwändigen Analyse des gesamten sichergestellten Bild- und Filmmaterials durch Spezialisten des Landeskriminalamtes Sachsen konnten dann Beweismittel für viele weitere Taten gefunden werden, die der Beschuldigte selbst begangen hatte.
Die Beschuldigte ist bereits mehrfach wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen teilweise geständig eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Keine Kommentare bisher