Mit dem Sommer nehmen die Sonnenstunden zu und damit auch die ultraviolette (UV) Strahlung, die gefährliche Folgen für die Gesundheit haben kann. Vor allem Hautkrebs ist auf dem Vormarsch und zählt mittlerweile zu den häufigsten Berufskrankheiten bei den Versicherten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) – Deshalb sind die arbeitsmedizinische Vorsorge und eine wirksame Prävention wichtig.
Der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) der BG BAU leistet mit seinem Vorsorgeangebot einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Beschäftigten der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen, die meist im Freien tätig sind.
„Die natürliche UV-Strahlung der Sonne ist als karzinogen der Klasse I eingestuft. Damit gilt sie als ebenso krebserzeugend wie zum Beispiel Asbestfasern. Personen, die beruflich über viele Jahre im Freien gearbeitet haben und dabei regelmäßig UV-Strahlung ausgesetzt waren, haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein zwei- bis dreimal höheres Risiko, an einem Plattenepithelkarzinom beziehungsweise dessen Vorstufen zu erkranken“, sagt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des AMD der BG BAU. „Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig zu schützen.“
Seit 2019 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, deren Beschäftigte „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“ ausüben, diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten – so schreibt es die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) vor.
Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll somit die Beschäftigungsfähigkeit erhalten und den betrieblichen Gesundheitsschutz stärken.
Die Voraussetzungen für eine Angebotsvorsorge werden durch die konkretisierende Arbeitsmedizinische Regel (AMR 13.3) definiert. Danach muss Beschäftigten, die
- im Zeitraum April bis September an mindestens 50 Arbeitstagen
- jeweils mindestens eine Stunde zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ)
Tätigkeiten im Freien ausüben, eine solche Vorsorge angeboten werden. Grundlage einer Entscheidung für eine Vorsorge ist außerdem die Gefährdungsbeurteilung.
Dr. Wahl-Wachendorf: „Die arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit einer umfassenden Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind. Die Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner klären auf und beraten zu wirksamen Schutzmaßnahmen.“
In den letzten Jahren verzeichnete der AMD eine zunehmende Nachfrage nach Vorsorgen zum Thema UV-Strahlung. Während es im Jahr 2019 noch ca. 60.000 UV-Vorsorgen waren, stieg die Zahl in 2020 auf etwa 71.000 Untersuchungen. Der positive Trend setzte sich im vergangenen Jahr mit einem Anstieg auf rund 84.000 Vorsorgen fort.
„Die Rückmeldungen machen deutlich, dass das Thema Schutz vor UV-Strahlung bei Unternehmen und Beschäftigten mittlerweile einen immer höheren Stellenwert hat. Das wollen wir nutzen, um weiterhin in diesem Bereich für die Bauwirtschaft und ihre Beschäftigten aktiv zu sein und gesundheitliche Folgeschäden verhüten“, so Dr. Wahl-Wachendorf.
Der AMD der BG BAU bietet umfangreiche Informationen zum Thema UV-Schutz auf seiner Webseite: UV-Schutz | AMD BG BAU
Dort findet sich auch der erst kürzlich aktualisierte Flyer „Hautgesund“.
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